
Überbückungshilfe III Plus, Neustarthilfe Plus, Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld, Härtefallfonds der LänderCorona-Hilfen werden verlängert
Da die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen in einigen Branchen weiter andauern, wird die Überbrückungshilfe III Plus für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Auch die Neustarthilfe Plus wird bis zum 31. Dezember 2021 fortgeführt.
Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus mit einem Personalkostenzuschuss gezielt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern sollte, hat ihren Zweck erfüllt. Sie läuft plangemäß im September aus.
Überbrückungshilfe III Plus & Neustarthilfe Plus
Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus wird inhaltlich weitgehend deckungsgleich fortgeführt. Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % antragsberechtigt. Die Antragstellung muss ebenfalls durch eine*n prüfende*n Dritte*n über das Corona-Portal des Bundes erfolgen.