Wir helfen gerne.Fragen zum Beitragsbescheid?

Gerne unterstützen wir Sie bei allen Rückfragen und Anliegen zur Zahlung. Nutzen Sie hierfür einfach unser Online-Formular am Ende dieser Seite.

Hinweis zu E-Rechnungen

Die Handwerkskammer gilt nicht als Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Regelung zur E-Rechnungspflicht. Daher erfolgt der Versand von Beitrags- und Gebührenbescheiden sowie von Rechnungen weiterhin per Post.
 

Wichtige Hinweise zur Beitragsveranlagung 2025

Die Handwerkskammer vertritt die Belange des gesamten Handwerks gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Die Kosten dafür tragen alle Mitglieder gemeinschaftlich mit ihrem Mitgliedsbeitrag. Geregelt ist dies im § 113 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) sowie in der Beitragsordnung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade vom 12.01.2021. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat die Festsetzung der Beiträge zur Handwerkskammer am 08.01.2025 genehmigt.

Der Beitrag bemisst sich nach dem Bescheid des Finanzamts für 2022 über den einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag gemäß §§ 7 – 10 a GewStG. Liegt ein Gewerbeertrag nicht vor oder ist dieser mit 0,00 Euro festgesetzt worden, so ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb heranzuziehen (Steuerbescheid 2022).

Es wird der ungeteilte Gewerbeertrag bzw. der ungeteilte Gewinn vor Anwendung eines Freibetrages herangezogen.

Der Beitrag der Handwerkskammer setzt sich aus einem von der Rechtsform abhängigen Grundbeitrag sowie einem ertragsabhängigen Zusatzbeitrag zusammen. Bemessungsjahr ist das drei Jahre zurückliegende Kalenderjahr.

Grundbeitrag

1. Existenzgründer aus dem Jahr 2024, die erstmalig ein Gewerbe angemeldet haben und die Voraussetzungen gemäß § 113 HwO erfüllen, zahlen den halben Grundbeitrag.

2. Einzelunternehmen und Personengesellschaften

  • mit einem Gewerbeertrag 2022 bzw. Gewinn 2022 bis 5.200 Euro: 120 Euro
  • mit einem Gewerbeertrag 2022 bzw. Gewinn 2022 über 5.200 bis 30.000 Euro: 180 Euro
  • mit einem Gewerbeertrag 2022 bzw. Gewinn 2022 über 30.000 Euro: 260 Euro

3. Juristische Personen und GmbH & Co. KG: 390 Euro


Zusatzbeitrag

Für Betriebe, die in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft einschließlich GmbH & Co. KG geführt werden, wird bei der Berechnung des Zusatzbeitrages ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro berücksichtigt.

Die Berechnung des Zusatzbeitrages erfolgt prozentual gestaffelt:

  • 1,25 Prozent bis zu einem Gewerbeertrag 2022 bzw. Gewinn 2022 in Höhe von 90.000 Euro
  • 0,9 Prozent bei einem Gewerbeertrag 2022 bzw. Gewinn 2022 über 90.000 Euro bis 115.000 Euro
  • 0,4 Prozent bei einem Gewerbeertrag 2022 bzw. Gewinn 2022 über 115.000 Euro hinausgehend.
Der Gewerbeertrag aus dem Jahr 2022 beträgt 200.000 Euro.

Grundbeitrag
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften: 260 Euro
  • Juristische Personen und GmbH & Co. KG: 390 Euro

Zusatzbeitrag

Einzelunternehmen, Personengesellschaften, GmbH & Co. KG

Nach Abzug des Freibetrages in Höhe von 24.500 Euro beträgt die Berechnungsgrundlage 175.000 Euro

90.000 Euro x 1,25 Prozent = 1.125 Euro
25.000 Euro x 0,9 Prozent = 225 Euro
60.500 Euro x 0,4 Prozent = 242 Euro
Summe des Zusatzbeitrages: 1.592 Euro

Juristische Personen

90.000 Euro x 1,25 Prozent = 1.125 Euro
25.000 Euro x 0,9 Prozent = 225 Euro  
85.000 Euro x 0,4 Prozent = 340 Euro
Summe des Zusatzbeitrages: 1.690 Euro

Antworten auf häufig gestellte Fragen – FAQs

Der Beitrag ist eine öffentliche Abgabe und damit sofort fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage.

Bitte beachten Sie, dass eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat, d.h. auch bei Erhebung einer Klage ist der Beitrag zunächst zu leisten.

Sollte Ihnen eine Zahlung des Beitrags nicht fristgerecht in einer Summe möglich sein, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.

 Antrag auf Ratenzahlung (PDF)



Der Beitrag kann durch Überweisung oder Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) gezahlt werden.

Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie im Anhang zu Ihrem Beitragsbescheid und hier als Download. Das ausgefüllte Mandat können Sie uns gerne über unser Online-Formular zukommen lassen.

SEPA-Lastschriftmandat (PDF)

Füllen Sie das Lastschriftmandat oder die Änderungsmitteilung aus und laden Sie sie digital – zum Beispiel als Foto oder im pdf-Format – über unser Online-Formular hoch.

Die Formulare finden Sie im Anhang zu Ihrem Beitragsbescheid und hier als Download:

Teilen Sie uns Ihre neue Adresse bitte über unser Online-Formular mit.

Laden Sie die Gewerbeabmeldung einfach per Foto oder pdf-Datei in unserem Online-Formular hoch. Zusätzlich reichen Sie bitte den Antrag auf Löschung aus der Handwerksrolle ein.

 Antrag auf Löschung aus der Handwerksrolle (PDF)

Laden Sie den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2022, hilfsweise den Einkommensteuerbescheid 2022, einfach per Foto oder pdf-Datei in unserem Online-Formular hoch.

Auch diese Fragen beantworten wir gern: Nutzen Sie hierfür einfach das Textfeld in unserem Online-Formular.

Ein Beispiel zur Berechnung des Kammerbeitrags finden Sie weiter oben unter dem Punkt "Wichtige Hinweise zur Beitragsveranlagung".

Kein Problem: Natürlich können Sie uns Ihre Unterlagen auch postalisch zukommen lassen:

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Beitrag und Forderungsmanagement
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig

Beitragsordnung

FAQs

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) rund um die Themen Mitgliedschaft und Beitrag finden Sie hier.

 

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