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Ausbildung von A bis ZFür Auszubildende

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung im Handwerk ist eine duale Ausbildung, das heißt, sie findet zum Teil im Betrieb, aber zum Teil auch in den Technologiezentren (TZH) der Handwerkskammer sowie in der Berufsschule statt. In der Regel machst du nach 1,5 bis 2 Jahren die Zwischenprüfung, nach 3 bis 3,5 Jahren die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung.

Jede Ausbildung beginnt mit einer Probezeit. Dir kann in dieser Zeit, meist ein bis vier Monate, jederzeit ohne Grund schriftlich gekündigt werden. Auch du selbst hast das Recht in der Probezeit jederzeit zu kündigen.

Betrieb

Das spezielle Handwerkszeug deines Gewerks lernst du vor allem in deinem Ausbildungsbetrieb.



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Bolhuis / Handwerkskammer

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

In den TZHs findet zusätzlich die sogenannte Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) statt. Sie ergänzt die betriebliche Ausbildung durch praxisorientiertes Training in den Werkstätten. Denn nicht alles, was in der Ausbildungsordnung steht, kann auch in jedem Betrieb vermittelt werden.



Berufsschule

Außerdem erhältst du theoretischen Unterricht in der Berufsschule entweder an ein bis zwei Tagen in der Woche oder als mehrwöchigen Blockunterricht. Die Auszubildenden eines Berufs werden in einer Fachklasse zusammengefasst.

Das niedersächsische Kultusministerium stellt eine Übersicht der jeweiligen Berufsschulstandorte zur Verfügung.

 

Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen in Niedersachsen

PDF von der Seite des Kultusministeriums herunterladenn



Ausbildungsordnungen

Grundlage für die Ausbildung bilden die Ausbildungsordnungen. Sie legen die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsdauer, die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die sachliche und zeitliche Gliederung und die Prüfungsanforderungen fest. Die Ausbildungsordnungen findest du beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).



Ausbildung verkürzen - Anrechnung von Ausbildungszeiten

Wenn du zum Beispiel das Abitur abgelegt oder bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen hast, kannst du deine Ausbildung um bis zu 12 Monate verkürzen. Dazu musst du einen Antrag bei der Handwerkskammer stellen.

 

Antrag

Antrag auf Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungszeit (PDF)

Link



Teilzeitausbildung

Die Ausbildung kann grundsätzlich auch in Teilzeit absolviert werden. Voraussetzung dafür ist, dass du dich mit deinem Betrieb darauf verständigst. Dabei kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um bis zu 50% verkürzt werden. Während sich die Ausbildungsvergütung entsprechend vermindert, verlängert sich die Ausbildungszeit -  auch über die Regelausbildungszeit hinweg (maximal auf das 1,5-fache der vorgesehenen Ausbildungsdauer). Bei der Berechnung der Ausbildungsdauer ist am Ende auf ganze Monate abzurunden.

Beispiel

Die Parteien vereinbaren eine Verkürzung von 40 Stunden auf 32 Stunden pro Woche. Das entspricht einer Verkürzung von 20% . Die Ausbildungsdauer von ursprünglich 36 Monaten verlängert sich entsprechend um 20% auf 43,2 Monate. Im Ausbildungsvertrag sind 43 Monate als Ausbildungsdauer einzutragen. Die Höchstgrenze von 54 Monaten wird dabei nicht überschritten. Die Ausbildungsvergütung ist anteilig zu kürzen, wie hier im Beispiel um 20%.

Welche Rechte und Pflichten habe ich während der Ausbildung?

Du hast Rechte, aber auch Pflichten während der Ausbildung.

Die Wichtigsten findest du hier im Überblick. Ausführlich kannst du sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachlesen.

 

Broschüre

Rechte & Pflichten (PDF)

Link

 

Berichtsheft

Deckblatt des Ausbildungsnachweises / Berichtsheftes (PDF)

Link

 

Berichtsheft

Vorlage für den Ausbildungsnachweis / das Berichtsheft (PDF)

Link




Rechte

  • Das Material für die Arbeit und Prüfungen, wie Werkzeuge oder Werkstoffe, muss dir der Betrieb kostenlos zur Verfügung stellen. Dazu gehört auch sicherheitsrelevante Arbeitskleidung wie Sicherheitsschuhe oder Helme. Normale Arbeitsbekleidung und Materialien für die Berufsschule musst du üblicherweise selbst bezahlen.
  • Die Tätigkeiten, die du machst, müssen zur Ausbildung gehören und deinen körperlichen Kräften angemessen sein.
  • Du bist nicht verpflichtet, Arbeiten durchzuführen, die mit deiner Ausbildung nicht in Zusammenhang stehen, z.B. private Einkäufe zu erledigen oder Kinder zu betreuen.
  • Du hast Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
  • Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule freistellen. Wenn der Unterricht länger als fünf Unterrichtsstunden dauert, brauchst du nicht mehr zurück in den Betrieb. Das gilt aber nur einmal pro Woche.
  • Wenn du unter 18 Jahre alt bist, gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz.


Pflichten

  • Wenn du noch nicht volljährig bist, darfst du deine Ausbildung nur mit einer ärztlichen Bescheinigung beginnen.
  • Du musst die Anweisungen deiner Vorgesetzten ausführen, sofern sie nicht ausbildungswidrig sind.
  • Berufsschule ist Pflicht.
  • Du musst dich an die Sicherheitsregeln am Arbeitsplatz halten, also z.B. die vorgeschriebene Schutzkleidung tragen.
  • Du musst Ausbildungsnachweise, also Berichtshefte, schreiben, sonst wirst du nicht zur Prüfung zugelassen.
  • Du darfst keine Betriebsgeheimnisse weitererzählen. Wenn du dir nicht sicher bist, was geheim ist, frag nach.


Anspruch auf Erholungsurlaub

Der gesetzliche Mindesturlaub ist im Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für volljährige Auszubildende im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Wichtig: Die gesetzlichen Regelungen gelten nur dann, wenn in Tarifverträgen keine anderen Regelungen getroffen werden.


Gesetzlicher Urlaubsanspruch für Jugendliche

Für Jugendliche ist der Urlaub nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch für volljährige Auszubildende

Wer zu Beginn des Kalenderjahres schon 18 Jahre alt ist, erhält Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dieser beträgt mindestens 24 Werktage. Der gesetzliche Mindesturlaub wird sowohl im Jugendarbeitsschutzgesetz als auch im Bundesurlaubsgesetz in Werktagen angegeben. Werktage sind alle Tage außer Sonn- und gesetzliche Feiertage, also auch Samstage. Der Urlaub kann aber auch nach Arbeitstagen (i.d.R. Montag bis Freitag) vereinbart werden. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt er 20 Arbeitstage. De*r/m Auszubildenden kann darüber hinaus mehr Urlaub gewährt werden. Dies ist dann im Berufsausbildungsvertrag festzulegen. Auch Tarifverträge sehen oftmals mehr Urlaubstage vor, die aber nur eingehalten werden müssen, wenn der Betrieb tarifgebunden oder der Tarifvertrag allgemein verbindlich ist.



Kann ich während meiner Ausbildung berufliche Erfahrungen im Ausland machen?

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M. Sommer / Handwerkskammer

Ja, bis zu einem Viertel deiner Ausbildung kannst du mit Genehmigung des Chefs im Ausland absolvieren. Mit dem Europass werden diese Zeiten auf deine Ausbildungszeit anerkannt. Die Handwerkskammer bietet Gruppenreisen in verschiedene europäische Länder an, die zwischen drei Wochen und drei Monaten dauern. Du kannst aber auch alleine losfahren. Wir unterstützen dich dabei, das richtige Förderprogramm zu finden, damit der Auslandsaufenthalt gelingt.

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Deutsche Meisterschaft im Handwerk

Das Handwerk fördert die besten Nachwuchskräfte

Du möchtest zeigen, dass du es drauf hast in deinem Gewerk? Dann melde dich bis zum 31. August zur deutschen Meisterschaft im Handwerk - German Craft Skills an. Dort hast du die Chance, dich auf verschiedenen Ebenen - Kammer-, Landes- und Bundesebene - mit anderen leistungsstarken Junggesellinnen und Junggesellen deines Gewerks zu messen. Ein Sieg macht sich nicht nur gut im Lebenslauf, sondern erhöht auch die Chance, 8.700 Euro durch ein Weiterbildungsstipendium zu erhalten.

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Welche Karrieremöglichkeiten habe ich?

Nach der Gesellenprüfung stehen dir verschiedene Wege offen: So kannst du aus einem breiten Weiterbildungsangebot wählen, z. B. zum Servicetechniker oder zum Ausbilder. Du kannst aber auch den Meister in deinem Gewerk machen. Du hast außerdem die Chance, dir den Traum vom eigenen Betrieb zu erfüllen: als Selbstständiger übernimmst du einen bestehenden Betrieb oder gründest einen neuen.

Wie du siehst, gibt es viele Wege. Und wenn du deine Gesellenprüfung besonders gut abgeschlossen hast, kannst du unter Umständen ein Weiterbildungsstipendium beantragen.



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