Symbolbild Geldscheine und Münzen
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Finanzielle Förderprogramme im ÜberblickFörderung

Weiterbildungsberatung

Unsere Weiterbildungsberater*innen sind Ihnen gerne dabei behilflich, ein geeignetes Förderprogramm für Ihre Weiterbildung zu finden und unterstützen Sie bei der Beantragung.  Nehmen Sie gerne direkt Kontakt auf oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Beratungen können per Videochat, in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen im Betrieb erfolgen.

in Lüneburg

Thorsten Lange

Tel. 04131 712-453

Fax 04131 712-400

thorsten.lange--at--hwk-bls.de

in Stade

Anke Ott

Tel. 04141 6062-40

Fax 04141 6062-91

ott--at--hwk-bls.de

Niedersächsische Meisterprämie

Die Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro wird Absolventinnen und Absolventen mit einem Meisterabschluss im Handwerk gemäß der Handwerksordnung (HwO) gewährt. Die Meisterprämie wird unabhängig vom Aufstiegs-BAföG gezahlt und auch nicht darauf angerechnet.

  • Prämie in Höhe von 4.000 Euro

  • Erfolgreich absolvierte Meisterprüfung im Handwerk zwischen dem 01.09.2017 und dem 31.10.2023; neue Antragsrunde: abgelegte Meisterprüfung ab 01.07.2023

  • Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Niedersachsen

  • Meisterprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet

Meisterprüfung im Handwerk

Aktuelle, auslaufende Richtlinie: Die Prämie wird Absolventinnen und Absolventen mit einem Meisterabschluss im Handwerk gemäß der Handwerksordnung (HwO) gewährt, die Ihre Prüfung erfolgreich zwischen dem 1. September 2017 und dem 30. Juni 2023 bestanden haben (maßgeblich ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses). Der letzte Tag zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen ist der 31. Dezember 2023 (Ausschlussfrist). 

 
Verlängerung der Meisterprämie

Die neue Richtlinie richtet sich an alle Handwerksmeisterinnen und -meister, die ihre Prüfung erfolgreich seit dem 1. Juli 2023 abgeschlossen haben. Die Prämie kann voraussichtlich ab Ende Februar 2024 bei der NBank beantragt werden.

 
Hauptwohnsitz bzw. Beschäftigungsort

Der*die Antragstellende muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seinen*ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen haben.

 
Nachweis über die Meisterprüfung

Dem Antrag muss das Prüfungszeugnis über die bestandene Meisterprüfung beigefügt sein (Meisterprüfungszeugnis).

Die Antragsstellung erfolgt digital über das Kundenportal der NBank. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung spätestens bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen muss. Für die neue Antragsrunde können Anträge voraussichtlich ab Ende Februar 2024 eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Niedersächsischen Meisterprämie finden Sie auch auf den Seiten der NBank.



Aufstiegs-BAföG (ehemals "Meister-BAföG")

Über das im Sommer 2020 reformierte Aufstiegs-BAfög ist die Förderung auf Abschlüsse aller Fortbildungsstufen bis zum „Master-Niveau“ (z. B. Meister*in und Betriebswirt*in) möglich. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bis zu 15.000 Euro) sowie etwaige Kosten für das Meisterstück (bis zu 2.000 Euro) werden unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation jeweils hälftig als Zuschuss und zinsgünstiges KfW-Darlehen gewährt. Wer eine Fortbildung in Vollzeit absolviert, kann zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsbeitrag beantragen, der in Form eines Vollzuschusses gewährt wird und sich an der Familiengröße orientiert.

Wer die Prüfung erfolgreich besteht oder im Anschluss ein Unternehmen gründet oder übernimmt, kann sich über Darlehenserlasse von 50 Prozent bis zu 100 Prozent freuen.

  • Förderung von Voll- und Teilzeitfortbildungen, die mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen. Gefördert werden berufliche Aufstiegsfortbildungen auf jeder Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung. Der Erwerb von Hochschulabschlüssen wird nicht gefördert.

  • Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Kosten des Meisterstücks bzw. der Prüfungsarbeit, bestehend aus Zuschuss und Darlehen.

  • Teil- bzw. Vollerlass des Restdarlehens möglich.

  • Einkommens- und vermögensabhängige Förderung eines Unterhaltsbeitrages als Vollzuschuss.
  • Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in tatsächlicher Höhe (ohne Lehrmittel und Arbeitsmaterialien) bis maximal 15.000 Euro sowie ggf. die Kosten des Meisterstücks bzw. der Prüfungsarbeit bis zur Hälfte der notwendigen Materialkosten (maximal 2.000 Euro). Die Förderung erfolgt jeweils hälftig als Zuschuss und zinsgünstiges KfW-Darlehen.
  • Alleinerziehende erhalten einen zusätzlichen Betreuungszuschlag für Kinder, der als Zuschuss gezahlt wird (150 Euro monatlich pro Kind bis 14 J.):

  • Teilnehmer*innen an Vollzeitmaßnahmen können zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Dieser besteht aus einem Vollzuschuss, der sich an der Familiengröße orientiert und abhängig vom Einkommen und Vermögen des*der Antragsteller*in sowie vom Einkommen des nicht dauernd getrenntlebenden Ehegatten gewährt wird. Bei Zahlung von Kranken- bzw. Pflegeversicherungsbeiträgen erhöht sich der Unterhaltsbeitrag. Um unbillige Härten zu vermeiden (Haus, Betriebsvermögen), können auf Antrag Härtefreibeträge für Einkommen und Vermögen gewährt werden.

  • Auf Antrag ist eine Förderung der Prüfungsvorbereitungszeit möglich.

Hinweis: Die Förderung ist zweckgebunden und setzt eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 70 % der Unterrichtsstunden) voraus.

Die Antragstellung läuft über die NBank. Sie können den Antrag auf Aufstiegs-BAföG direkt online ausfüllen: www.afbg-niedersachsen.de
Bitte beachten Sie dabei folgende Fristen:
  • Die Antragstellung sollte möglichst zwei Monate vor Beginn der Maßnahme erfolgen, sodass die Bearbeitung durch die NBank in der Regel bis zum Lehrgangsbeginn abgeschlossen werden kann.

  • Die Antragstellung muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnittes erfolgen. Maßnahmebeiträge (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) können bei fristgerechter Antragstellung (siehe oben) rückwirkend gewährt werden. Unterhaltsbeiträge können nicht rückwirkend bewilligt werden. Sie werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Die Leistung endet mit Ablauf des Monats, in dem der letzte Unterricht abgehalten wird.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG (z. B. Förderrechner, Beispielrechnungen) finden Sie auf www.aufstiegs-bafoeg.de sowie auf den Seiten der NBank.
 



Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung)

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge (Techniker*in, Handwerksmeister*in, Fachwirt*in), aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, wie zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.


Eicke Klepper

Tel. 04131 712-121

Fax 04131 712-213

eicke.klepper--at--hwk-bls.de

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  • Stipendiat*innen können Zuschüsse von bis zu 2.900 Euro jährlich (insgesamt maximal 8.700 Euro) für die Finanzierung ihrer Weiterbildungsaktivitäten erhalten.
  • Der Förderzeitraum beläuft sich auf das Jahr der Aufnahme und zwei weitere Kalenderjahre und kann in Ausnahmefällen um höchstens drei Jahre verlängert werden.
Um als Stipendiat*in in das Programm aufgenommen zu werden, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Berufsabschlussprüfung im Durchschnitt mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote mindestens 1,9)
  • Erfolgreiche Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft im Handwerk (1. bis 3. Platz auf Landesebene)
  • Auf begründeten Vorschlag eines Betriebs oder der Berufsschule hin.

Antragssteller*innen dürfen zum Aufnahmezeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Durch Anrechnungszeiten (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst) kann eine Aufnahme auch nach dem 25. Lebensjahr erfolgen. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten wird auf höchstens drei Jahre begrenzt. Hochschulabsolvent*innen können nach den Richtlinien nicht gefördert werden.

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres aufgenommen (Bewerbungsschluss: Mitte November eines jeden Jahres).

Um sich auf das Weiterbildungsstipendium zu bewerben, müssen Sie zunächst unser Interessentenformular ausfüllen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, startet im Anschluss das reguläre Bewerbungsverfahren.

Über den aktuellen Stand des Bewerbungsverfahrens werden Sie automatisch per E-Mail informiert. Prüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails – auch etwaige Spam- oder Junk-Mail-Ordner.

 

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.