Finanzielle Förderprogramme im ÜberblickFörderung
Weiterbildungsberatung
Unsere Weiterbildungsberater*innen sind Ihnen gerne dabei behilflich, ein geeignetes Förderprogramm für Ihre Weiterbildung zu finden und unterstützen Sie bei der Beantragung. Nehmen Sie gerne direkt Kontakt auf oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Beratungen können per Videochat, in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen im Betrieb erfolgen.
Niedersächsische Meisterprämie
Die Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro wird Absolventinnen und Absolventen mit einem Meisterabschluss im Handwerk gemäß der Handwerksordnung (HwO) gewährt. Die Meisterprämie wird unabhängig vom Aufstiegs-BAföG gezahlt und auch nicht darauf angerechnet.
- Nicht-rückzahlbare Prämie in Höhe von 4.000 Euro
- Erfolgreich absolvierte Meisterprüfung im Handwerk (Ausstellung Meisterprüfungszeugnis zwischen dem Zeitraum 01.07.2023 bis 31.12.2026)
- Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Niedersachsen
Aufstiegs-BAföG (ehemals "Meister-BAföG")
Über das im Sommer 2020 reformierte Aufstiegs-BAfög ist die Förderung auf Abschlüsse aller Fortbildungsstufen bis zum „Master-Niveau“ (z. B. Meister*in und Betriebswirt*in) möglich. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bis zu 15.000 Euro) sowie etwaige Kosten für das Meisterstück (bis zu 2.000 Euro) werden unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation jeweils hälftig als Zuschuss und zinsgünstiges KfW-Darlehen gewährt. Wer eine Fortbildung in Vollzeit absolviert, kann zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsbeitrag beantragen, der in Form eines Vollzuschusses gewährt wird und sich an der Familiengröße orientiert.
Wer die Prüfung erfolgreich besteht oder im Anschluss ein Unternehmen gründet oder übernimmt, kann sich über Darlehenserlasse von 50 Prozent bis zu 100 Prozent freuen.
- Förderung von Voll- und Teilzeitfortbildungen, die mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen. Gefördert werden berufliche Aufstiegsfortbildungen auf jeder Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung. Der Erwerb von Hochschulabschlüssen wird nicht gefördert.
- Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Kosten des Meisterstücks bzw. der Prüfungsarbeit, bestehend aus Zuschuss und Darlehen.
- Teil- bzw. Vollerlass des Restdarlehens möglich.
- Einkommens- und vermögensabhängige Förderung eines Unterhaltsbeitrages als Vollzuschuss.
- Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in tatsächlicher Höhe (ohne Lehrmittel und Arbeitsmaterialien) bis maximal 15.000 Euro sowie ggf. die Kosten des Meisterstücks bzw. der Prüfungsarbeit bis zur Hälfte der notwendigen Materialkosten (maximal 2.000 Euro). Die Förderung erfolgt jeweils hälftig als Zuschuss und zinsgünstiges KfW-Darlehen.
- Alleinerziehende erhalten einen zusätzlichen Betreuungszuschlag für Kinder, der als Zuschuss gezahlt wird (150 Euro monatlich pro Kind bis 14 J.):
- Teilnehmer*innen an Vollzeitmaßnahmen können zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Dieser besteht aus einem Vollzuschuss, der sich an der Familiengröße orientiert und abhängig vom Einkommen und Vermögen des*der Antragsteller*in sowie vom Einkommen des nicht dauernd getrenntlebenden Ehegatten gewährt wird. Bei Zahlung von Kranken- bzw. Pflegeversicherungsbeiträgen erhöht sich der Unterhaltsbeitrag. Um unbillige Härten zu vermeiden (Haus, Betriebsvermögen), können auf Antrag Härtefreibeträge für Einkommen und Vermögen gewährt werden.
- Auf Antrag ist eine Förderung der Prüfungsvorbereitungszeit möglich.
Hinweis: Die Förderung ist zweckgebunden und setzt eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 70 % der Unterrichtsstunden) voraus.
- Die Antragstellung sollte möglichst zwei Monate vor Beginn der Maßnahme erfolgen, sodass die Bearbeitung durch die NBank in der Regel bis zum Lehrgangsbeginn abgeschlossen werden kann.
- Die Antragstellung muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnittes erfolgen. Maßnahmebeiträge (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) können bei fristgerechter Antragstellung (siehe oben) rückwirkend gewährt werden. Unterhaltsbeiträge können nicht rückwirkend bewilligt werden. Sie werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Die Leistung endet mit Ablauf des Monats, in dem der letzte Unterricht abgehalten wird.
Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung)
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge (Techniker*in, Handwerksmeister*in, Fachwirt*in), aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, wie zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
- Stipendiat*innen können Zuschüsse von bis zu 2.900 Euro jährlich (insgesamt maximal 8.700 Euro) für die Finanzierung ihrer Weiterbildungsaktivitäten erhalten. Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Förderung auf bis zu 9.135 Euro, verteilt auf drei Jahre.
- Der Förderzeitraum beläuft sich auf das Jahr der Aufnahme und zwei weitere Kalenderjahre und kann in Ausnahmefällen um höchstens drei Jahre verlängert werden.
- Berufsabschlussprüfung im Durchschnitt mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote mindestens 1,9)
- Erfolgreiche Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft im Handwerk (1. bis 3. Platz auf Landesebene)
- Auf begründeten Vorschlag eines Betriebs oder der Berufsschule hin.
Antragssteller*innen dürfen zum Aufnahmezeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Durch Anrechnungszeiten (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst) kann eine Aufnahme auch nach dem 25. Lebensjahr erfolgen. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten wird auf höchstens drei Jahre begrenzt. Hochschulabsolvent*innen können nach den Richtlinien nicht gefördert werden.
Um sich auf das Weiterbildungsstipendium zu bewerben, müssen Sie zunächst unser Interessentenformular ausfüllen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, startet im Anschluss das reguläre Bewerbungsverfahren.
Über den aktuellen Stand des Bewerbungsverfahrens werden Sie automatisch per E-Mail informiert. Prüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails – auch etwaige Spam- oder Junk-Mail-Ordner.
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.
Mehr Infos
Aufstiegsstipendium
KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Das Förderprogramm unterstützt Solo-Selbstständige dabei, sich krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die die Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells erhöhen, werden mit bis zu 4.500 Euro gefördert. Förderfähig sind Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen. Was gefördert wird, hängt vom individuellen Bedarf ab. Dies können betriebswirtschaftliche Kenntnisse, digitale Fähigkeiten und methodisches Wissen oder berufsspezifische fachliche Kompetenzen sein. Die Solo-Selbstständigen wählen die passende Qualifizierung mit Unterstützung der KOMPASS-Anlaufstellen aus.
Die Förderung richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.
Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit
- Förderung der beruflichen Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten.
- Gefördert werden Weiterbildungen, die mehr als 120 Stunden umfassen und für
die Förderung zugelassen sind.