Fragen zur Weiterbildung (FAQs)
Allgemein
Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade nimmt mit ihren Prüfungsausschüssen folgende Fortbildungsprüfungen ab:
- Ausbildung der Ausbilder*innen - Ausbilder*innen-Eignungsprüfung
- Geprüfte*r Betriebswirt*in (HwO)
- Fachwirt*in im Bestatterwesen
- Geprüfte*r Fachmann*frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO)
- Geprüfte*r kaufmännischer Fachwirt*in (HwO)
- Geprüfte*r Kfz-Servicetechniker*in
- Geprüfte*r Verkaufsleiter*in im Lebensmittelhandwerk
- Optometrist*in (HWK)
- Servicetechniker*in für Land-und Baumaschinen (HWK)
Prüfung
Die Anmeldung muss schriftlich bei der Handwerkskammer erfolgen.
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung (PDF)
Bitte füllen Sie diesen aus und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein:
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse
Friedenstraße 6
21335 Lüneburg
oder
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse
Burgplatz 2 + 2a
38100 Braunschweig
Förderung
Aufgenommen werden können Berufstätige, die ihre Berufsabschlussprüfung im Durchschnitt mit mindestens 87 Punkten oder besser als Note „gut“ abgelegt oder besonders erfolgreich an einem überregionalen praktischen Leistungswettbewerb (1. bis 3. Platz auf Landesebene) teilgenommen haben oder einen begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule vorweisen.
Zum Aufnahmezeitpunkt darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme und die Förderung ist der aktuelle Nachweis eines Arbeitsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden.
Arbeitssuchende können aufgenommen werden, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die zuständige Agentur für Arbeit dies bestätigt.