Fragen zur Weiterbildung (FAQs)

Allgemein

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade nimmt mit ihren Prüfungsausschüssen folgende Fortbildungsprüfungen ab:

  • Ausbildung der Ausbilder*innen ­­- Ausbilder*innen-Eignungsprüfung
  • Geprüfte*r Betriebswirt*in (HwO)
  • Fachwirt*in im Bestatterwesen
  • Geprüfte*r Fachmann*frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO)
  • Geprüfte*r kaufmännischer Fachwirt*in (HwO)
  • Geprüfte*r Kfz-Servicetechniker*in
  • Geprüfte*r Verkaufsleiter*in im Lebensmittelhandwerk
  • Optometrist*in (HWK)
  • Servicetechniker*in für Land-und Baumaschinen (HWK)
Abmeldungen können über das Formular Verträge kündigen erfolgen. Für den Rücktritt gelten die in unseren Teilnahmebedingungen festgelegten Bedingungen.


Prüfung

Die Anmeldung muss schriftlich bei der Handwerkskammer erfolgen.

  Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung (PDF)

Bitte füllen Sie diesen aus und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein:

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse
Friedenstraße 6
21335 Lüneburg

oder

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse
Burgplatz 2 + 2a
38100 Braunschweig

Eine Fortbildungsprüfung kann zweimal wiederholt werden, also insgesamt dreimal abgelegt werden.


Förderung

Aufgenommen werden können Berufstätige, die ihre Berufsabschlussprüfung im Durchschnitt mit mindestens 87 Punkten oder besser als Note „gut“ abgelegt oder besonders erfolgreich an einem überregionalen praktischen Leistungswettbewerb (1. bis 3. Platz auf Landesebene) teilgenommen haben oder einen begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule vorweisen.

Zum Aufnahmezeitpunkt darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme und die Förderung ist der aktuelle Nachweis eines Arbeitsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden.

Arbeitssuchende können aufgenommen werden, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die zuständige Agentur für Arbeit dies bestätigt.

Der Maßnahmeanbieter und Veranstaltungsort ist frei wählbar. Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade ist für die Beratung und Aufnahme der Bewerber, deren Ausbildungsverhältnis dort eingetragen war, sowie die Betreuung während des Stipendiums zuständig.
Grundsätzlich können Maßnahmegebühren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten am Lehrgangsort mit ggf. Tagegeld und Arbeitsmittel wie Bücher, notwendige Materialien zur Durchführung der Maßnahme und Prüfungsgebühren bezuschusst werden. Allgemeines Büromaterial und Software sind nicht förderfähig. Zum Erwerb eines Computers kann ein IT-Bonus beantragt werden.