Bilden Sie Ihre eigenen Fachkräfte ausInformationen für Betriebe

Für alle Fragen rund um die Ausbildung ist unser Team der Ausbildungsberatung da.

Braunschweig, Helmstedt, Wolfsburg

Celle, Gifhorn

Goslar, Peine, Salzgitter, Wolfenbüttel



Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Uelzen

Heidekreis, Rotenburg (Altkreis Rotenburg), Verden

Cuxhaven, Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg (Altkreis Bremervörde), Stade

 

Nachwuchswerbung

Passgenaue Besetzung

Sie sind auf der Suche nach Auszubildenden für Ihren Betrieb, haben aber noch keine passenden Bewerber gefunden? Mit dem Projekt "Passgenaue Besetzung" unterstützen wir kleine und mittlere Betriebe bei der Suche nach Auszubildenden. Angefangen bei der Ermittlung des betrieblichen Bedarfs an Auszubildenden bis hin zum Abschluss des Berufsausbildungsvertrages stehen Ihnen unsere Berater unterstützend zur Seite.

Gemeinsam mit Ihnen

  • ermitteln wir Ihren betrieblichen Bedarf an Auszubildenden
  • erstellen wir ein Anforderungsprofil, das die Bewerber*innen erfüllen sollten
  • treffen wir eine Vorauswahl der eingegangenen Bewerbungen
  • schlagen wir Profile von empfehlenswerten Bewerbungen vor – die Kontakte knüpfen wir in den Schulen unserer Region, auf Messen und Veranstaltungen
  • unterstützen wir Sie bei Auswahlgesprächen und Einstellungstests
  • helfen wir Ihnen beim Abschluss des Berufsausbildungsvertrages

Die Beratung ist für Mitgliedsbetriebe kostenlos. Einzige Voraussetzung ist die Einstufung als KMU-Betrieb.



 

Kontakt

Andreas Küpper-Melzer

Tel. 04141 6062-35

Mobil 0176 117200-30

nachwuchs--at--hwk-bls.de

Hinweis
Das Programm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.



Ausbildungsbotschafter

Wenn Sie neue Wege bei der Suche nach Nachwuchskräften gehen möchten, können Sie Ihre Auszubildenden als Botschafterinnen und Botschafter für das Handwerk und Ihren Betrieb in Schulklassen schicken.

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Lehrstellenbörse und Lehrstellenradar

Melden Sie uns Ihre freien Ausbildungs- und Praktikumsplätze und profitieren Sie von unseren Online-Angeboten. Wir veröffentlichen Ihre Stellenangebote kostenfrei in der Online-Suche Lehrstellenbörse sowie in der dazugehörigen App Lehrstellenradar. 

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Azubimarketing - Werden Sie ein attraktiver Arbeitgeber

In Zeiten zurückgehender Schülerzahlen und einer wachsenden Studierneigung gilt auch für den Ausbildungsmarkt: Derjenige hat die Nase vorn, der den Jugendlichen ein überzeugendes Angebot macht. Sie wollen umworben werden wie Kunden auf den Absatzmärkten.

Jugendliche suchen eine „Traumausbildung“ bei ihrem Wunscharbeitgeber. Dieser Wunsch-Ausbildungsbetrieb sollten Sie sein!

Eine gute Ausbildung ist das A und O, um mit dem eigenen Ausbildungsbetrieb zu überzeugen. Dabei geht es nicht nur um das Einstellen von Auszubildenden. Ist dieser Schritt getan, sollte der Auszubildende auch bleiben und einen guten Abschluss machen. Im Kampf um die Fachkräfte von morgen ist eine gute Ausbildung daher das beste Mittel.



Ausbilderfrühstück

Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade bietet regelmäßig an allen drei Standorten ein Frühstück für Ausbilder an. Dabei stehen verschiedene Themen im Fokus. Darüber hinaus bietet das Frühstück Gelegenheit, sich in zwangloser Atmosphäre über aktuelle und wichtige Themen rund um die Ausbildung im Handwerk zu informieren und sich mit anderen Ausbilderinnen und Ausbildern auszutauschen. Eingeladen sind alle, die an der Ausbildung in einem Handwerksbetrieb beteiligt sind. Das Ausbilderfrühstück ist kostenlos.

 

Kontakt

Thomas Versec
Tel. 04131 712-173
nachwuchs@hwk-bls.de



Deutsche Meisterschaft im Handwerk

Die Azubis mit der besten Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in ihrem Gewerk nehmen automatisch an der Deutschen Meisterschaft im Handwerk teil. Nach dem Wettbewerb auf der Ebene der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade gibt es einen Landes- und einen Bundesentscheid.

Mit Ihren leistungsstarken Azubis können Sie Werbung für Ihren Betrieb machen und sich als guter Arbeitgeber positionieren.

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Kontakt

Sinah Pannek
Tel. 04131 712-153
leistungswettbewerb@hwk-bls.de



Girls Day und Boys Day - Zukunftstag

Machen Sie mit beim Zukunftstag und lassen Sie Mädchen und Jungen ab der 5. Klasse einen Vormittag lang in Ihren Betrieb reinschnuppern. Der Zukunftstag findet jährlich im April statt.

Wenn Sie zum ersten Mal mitmachen wollen, können Sie an einer kostenlosen Online-Infoveranstaltung der Handwerkskammer teilnehmen. Die Veranstaltung wird jährlich im Februar angeboten.



Berufsschule und Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Berufsschule

Der Berufsschulunterricht findet entweder an ein bis zwei Tagen in der Woche oder als mehrwöchiger Blockunterricht statt. Die Auszubildenden eines Berufs werden in einer Fachklasse zusammengefasst.

Gibt es in einem Beruf zu wenig Auszubildende, werden inhaltlich verwandte Lehrberufe in einer Klasse zusammengefasst. In einigen wenigen Ausbildungsberufen findet der Berufsschulunterricht schul-, bezirks- oder sogar länderübergreifend statt.

Standort und Anmeldung

Den jeweiligen Standort der Berufsschul-Fachklasse, an dem Sie Ihren Lehrling anmelden müssen, erhalten Sie beim niedersächsischen Kultusministerium. Das Anmeldeverfahren unterscheidet sich an den jeweiligen Berufsschulen.

Beschäftigung vor Beginn der Berufsschule

Volljährige und minderjährige Auszubildende dürfen vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigt werden.

 

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Nicht alles, was in der Ausbildungsordnung steht, kann auch im Betrieb vermittelt werden. Dazu gibt es die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in den Technologiezentren der Handwerkskammer.

Die ÜLU gewährleistet für alle Lehrlinge des Handwerks die Vermittlung einer breiten Grundausbildung, die Vervollständigung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung entsprechend der Ausbildungsordnung und die schnelle Berücksichtigung moderner Technologien und Verfahren.

 ÜLU-Gebühren 2024 (PDF)

 Vorgeschriebene Lehrgänge für die Gewerke (PDF)

 

Freistellung an Berufsschultagen und für die ÜLU

§ 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Anrechnung und Freistellung der Berufsschul- und Prüfungszeiten für erwachsene und jugendliche Auszubildende. Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt weiterhin zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Erwachsene und jugendliche Auszubildende sind freizustellen:

  • für die Teilnahme am Berufsschulunterricht,
  • an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je 45 Minuten, einmal in der Woche,
  • in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von 25 oder mehr Stunden an mindestens fünf Tagen.

Die genannten Berufsschulzeiten sind einschließlich der Pausen und unter Anrechnung der durchschnittlichen Tages- bzw. Wochenausbildungszeit anzurechnen. Findet die Berufsschule im Blockunterricht statt, sind zusätzliche Ausbildungsveranstaltungen von bis zu zwei Stunden in der Woche zulässig.

 

Fahrtkosten

Wenn ein Auszubildender für die Fahrt zur Berufsschule Kosten aufwenden muss, hat er keinen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten durch den Arbeitgeber. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Prinzip der Kostenfreiheit der Berufsausbildung.

Etwas anderes gilt nur, wenn der Auszubildende auf Veranlassung des Arbeitgebers nicht die nächstliegende oder eine andere als die staatliche Berufsschule besucht oder wenn der Betrieb diese Kosten bislang ständig übernommen hat.



Rechtliches und Rahmenbedingungen

Ausbildungsberechtigung

Um ausbilden zu können, muss zunächst geprüft werden, ob alle erforderlichen Berechtigungen sowie Eignungen gegeben sind. Handwerksordnung (HwO) und Berufsbildungsgesetz (BBiG) unterscheiden dabei zwischen Einstellen und Ausbilden:

  • Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist (§§ 22, 22a HwO bzw. §§ 28, 29 BBiG).
  • Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist (§ 22b HwO bzw. § 30 BBiG).

Darüber hinaus dürfen Lehrlinge nur eingestellt werden, wenn die Ausbildungsstätte betrieblich nach Art und Einrichtung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.



Ausbildungsordnung und Ausbildungsstart

Ausbildungsordnungen und betrieblicher Ausbildungsplan

Grundlage für die bundeseinheitliche betriebliche Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen bilden die Ausbildungsordnungen. Sie legen Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Gegenstand der Berufsausbildung sind, sachliche und zeitliche Gliederung und die Prüfungsanforderungen fest. Der Ausbildungsordnung liegt ein Ausbildungsrahmenplan mit einer zeitlichen und sachlichen Gliederung für die Ausbildung an.

Die Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans wird durch den betrieblichen Ausbildungsplan geregelt. Damit garantiert der betriebliche Ausbildungsplan, dass die Vorgaben der Ausbildungsordnung eingehalten werden.

Der betriebliche Ausbildungsplan ist Voraussetzung für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in die Lehrlingsrolle. Ausbildungsbetriebe, die keinen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, halten sich an den Ausbildungsrahmenplan.



Wann beginnt die Ausbildung?

Der Beginn einer Berufsausbildung ist jederzeit im Kalenderjahr möglich.

Schulabbrecher und sonstige Ausbildungsinteressierte müssen nicht bis zum Beginn des offiziellen Ausbildungsjahres im September warten und die Zeit bis dahin mit Langeweile oder Gelegenheitsjobs überbrücken. Sie können jederzeit mit einer betrieblichen Berufsausbildung starten. Für den Betrieb ist es schließlich unerheblich, ob er die Ausbildungsinhalte im Frühjahr oder im Herbst vermittelt.

 

Kontakt

Berit Herbst
Tel. 0531 1201-262
ausbildungsberatung@hwk-bls.de



Unterstützung und Fördermöglichkeiten

Ausbildung in zwei Stufen

Vielleicht ist ein Schritt nach dem anderen der richtige Weg zu Ihrer Fachkraft. In einer gestuften Ausbildung können Sie Jugendliche zunächst über zwei Jahre ausbilden. Ziel ist es, danach die zweite Stufe mit einem höherqualifizierten Beruf an- und abzuschließen. Die gesamte Ausbildung erfolgt im dualen System im Wechsel Betrieb und Berufsschule.

 

Fachpraktiker

Junge Menschen mit Behinderung können in einige Gewerken eine theoriereduzierte Ausbildung zum Fachpraktiker nach §42p.ff HwO/§66 BBiG machen.

Für Betriebe kann es sich lohnen: Es gibt für die ausbildenden Betriebe Unterstützung. Der ausbildende Betrieb erhält finanzielle und organisatorische Unterstützung durch die zuständige Arbeitsagentur und auch die Handwerkskammer. Die Agentur für Arbeit zahlt Ausbildungszuschüsse zwischen 50 und 70 Prozent und Betriebe, die aufgrund ihrer Größe verpflichtet sind, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, zählen Auszubildende doppelt.

Bedingung für die Betriebe ist eine Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA), die bei unterschiedlichen Anbietern erworben werden kann.

 Die bislang verabschiedeten Fachpraktiker/Behinderten-Ausbildungsregelungen finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberatung.

 

Jobticket

Auszubildende und andere Beschäftigte können über ihren Ausbildungsbetrieb ein vergünstigtes Jobticket erhalten: Durch einen lohn- und sozialversicherungsfreien Fahrgeldzuschuss von mindestens 25 Prozent bzw. 12,25 Euro pro Monat durch den Betrieb können Auszubildende und Mitarbeitende das Deutschlandticket für maximal 34,30 Euro beziehen. Das Angebot steht auch Klein- und Kleinstbetrieben unabhängig von der Abnahmezahl der Tickets zur Verfügung.

 Mehr Infos: job.d-ticket.info

 

Weitere Fördermöglichkeiten

 Hier finden Sie eine Übersicht zu Fördermöglichkeiten während der Ausbildung.