Ehrungen & Urkunden
Die Handwerkskammer würdigt die Leistungen von Handwerkerinnen und Handwerkern in ihrem Bezirk, indem sie für bestimmte Anlässe Urkunden erstellt und Ehrungen vornimmt.
Die Ausstellung der Urkunden erfolgt auf schriftlichen Antrag und ist kostenlos. Nutzen Sie hierfür einfach das Online-Formular oder das Antragsformular (PDF). Antragsformulare können ausschließlich per E-Mail eingereicht werden. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, damit er rechtzeitig bearbeitet wird.
Jubiläen
Geschäftsjubiläum/Selbstständigkeit
Zum 25-, 50-, 75-jährigem oder längerem Geschäftsjubiläum/Selbstständigkeit erstellt die Kammer eine Ehrenurkunde auf Antrag durch Innung, Kreishandwerkerschaft, Betriebsinhaber oder andere Person.
Betriebszugehörigkeit
Bei 10-, 25-, 40- und 50-jähriger Betriebszugehörigkeit erstellt die Kammer eine Ehrenurkunde auf Antrag durch Betrieb, Kreishandwerkerschaft oder Innung.
Meisterjubiläum
Für das 25-jährige Meisterjubiläum stellt die Handwerkskammer einen Silbernen Meisterbrief aus, für das 50-jährige Meisterjubiläum einen Goldenen Meisterbrief und für das 60-jährige Meisterjubiläum einen Diamantenen Meisterbrief.
Beantragung durch Kreishandwerkerschaften und Innungen
Ehrenurkunden
Mitglieder in Gremien und Ausschüssen können auf Antrag eine Ehrenurkunde bekommen
- nach mindestens 25-jähriger aktiver Mitwirkung als ordentliches Mitglied in den Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer oder der Innungen
- sowie beim Ausscheiden als ordentliches Mitglied aus den Ausschüssen der Handwerkskammer oder der Innungen nach mindestens 10-jähriger Mitwirkung.
Ehrenmeister
Vorstandsmitglieder erhalten Ehrenmeisterbriefe beim Ausscheiden aus dem Innungsvorstand oder aus anderen Vorstandsgremien des Handwerks nach mindestens 10 Amtsjahren auf Antrag durch die Innung/Kreishandwerkerschaft.
Ehrenobermeister
Obermeister*innen erhalten Ehrenobermeisterbriefe nach Aufgabe des Amtes nach mindestens 10-jähriger Amtsführung auf Antrag durch die Innung/Kreishandwerkerschaft.
Ehrenkreishandwerksmeister
Kreishandwerksmeister*innen erhalten Ehrenkreishandwerksmeisterbriefe nach Aufgabe des Amtes nach mindestens 10-jähriger Amtsführung auf Antrag durch die Kreishandwerkerschaft.