Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Nicht alles, was in der Ausbildungsordnung steht, kann auch im Betrieb vermittelt werden. Dazu gibt es die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in den Technologiezentren der Handwerkskammer.
Die ÜLU gewährleistet für alle Auszubildenden des Handwerks die Vermittlung einer breiten Grundausbildung, die Vervollständigung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung entsprechend der Ausbildungsordnung und die schnelle Berücksichtigung moderner Technologien und Verfahren.
Förderung
Kontakt
Mehrwert durch ÜLU
Na klar. Dual: Die Vorteile der ÜLU liegen klar auf der Hand
Tischler-Lehrlinge in der ÜLU
Das kostet die ÜLU
Die Kosten für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung werden von den Ausbildungsbetrieben getragen, sind aber durch Zuschüsse des Landes, des Bundes und des Europäischen Sozialfonds ermäßigt.
Gebührenübersicht
Die Gebührenübersicht enthält neben der Lehrgangskennziffer und -bezeichnung sowie der Dauer des jeweiligen Lehrgangs auch die Bruttogebühren (s. Spalte 3) – also die Kosten, die der Handwerkskammer für die Durchführung eines Lehrgangs entstehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Betriebe Zuschüsse, die die Bruttogebühren reduzieren. Diese gelten grundsätzlich für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe, die in die Handwerksrolle und dessen Auszubildende in die Lehrlingsrolle eingetragen sind. Spalten 4 bis 7 weisen mögliche Zuschüsse pro Lehrgang aus. Spalte 8 zeigt die Höhe der nach Abzug aller Zuschüsse tatsächlich zu entrichtenden Lehrgangsgebühren.
Hinweis: Für die Gewerke Maurer, Zimmerer, Fliesenleger und Betonbauer gelten durch die Förderung der SOKA Bau besondere Regeln.
Kosten für Übernachtung und Verpflegung
Die Gesamtkosten für Übernachtung und Verpflegung in den Gästehäusern der Handwerkskammer betragen 297,00 Euro pro Woche. Fördermittel werden automatisch abgezogen.
So können Sie Fördergelder bekommen
Wenn Sie ausbilden, füllen Sie die sogenannte "vereinfachte Selbsterklärung des Antragstellers gegenüber der Handwerkskammer zur Einhaltung der KMU-Definition" aus und reichen Sie die Selbsterklärung bei der Handwerkskammer ein. Damit können Sie gegebenenfalls Fördergelder für die Überbetrieblichen Lehrgänge erhalten. Das Formular bekommen Sie automatisch von uns zugeschickt.