Kompetent - neutral - objektivSachverständige im Handwerk
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks tragen viel Verantwortung. Aus diesem Grund legen wir hohe Maßstäbe an die Übernahme und Ausübung dieser Tätigkeit. Neben überdurchschnittlichen Fachkenntnissen und der persönlichen Eignung zählt dazu auch die Fähigkeit, rechtssichere Gutachten zu erstellen.
Sachverständige müssen von der Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt werden. Sie können sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich gutachterlich tätig werden.