So werden Sie Sachverständige*r
Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige im Handwerk.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erfüllen als unabhängige und sachkundige Fachleute eine wichtige Aufgabe, um Streitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen oder zu klären. Im Interesse der Allgemeinheit und derer, die des verantwortlichen Rates eines Sachverständigen bedürfen, kann daher nur öffentlich bestellt und vereidigt werden, wer fachlich und persönlich den hohen Anforderungen genügt, die sich aus dieser Aufgabe ergeben.
Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade regelt die Voraussetzungen, die von den Bewerbern und Sachverständigen erfüllt werden müssen, um öffentlich bestellte*r und vereidigte*r Sachverständige*r zu werden.
Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Sachverständiger haben, vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Informationstermin mit einer unserer Mitarbeiterinnen.
Die Bedeutung der Sachverständigen im Handwerk
Hier finden Sie ein Video zur Bedeutung der Sachverständingen im Handwerk. Sollte nichts angezeigt werden, stimmen Sie bitte den externen Medien in den zu.
Downloads
Hier finden Sie die passenden Unterlagen zum Herunterladen.
Broschüre: Sachverständige im Handwerk (PDF)
Merkblatt zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (PDF)
Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade (PDF)