Tipps für Sachverständige
Wir unterstützen die Sachverständigen in ihrer täglichen Arbeit.
Hier finden Sie Hinweise, Merkblätter und Checklisten, die Sie für Ihre Arbeit als Sachverständiger benötigen.
Downloads
Hier finden Sie die passenden Unterlagen zum Herunterladen.
Broschüre: Sachverständige im Handwerk (PDF)
Checkliste Gerichtsgutachten (PDF)
Mustervergütungsantrag gegenüber dem Gericht (PDF)
Mustervereinbarung für Schiedsgutachten (PDF)
Mustervertrag für Schiedsgutachten (PDF)
Mustervertrag für die Erstattung eines Privatgutachtens (PDF)
Übersicht zum Honorar bei gerichtlichen Gutachten (Anlage 1 zu § 9 JVEG)
Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade (PDF)
Häufig gestellte Fragen
Nein, ö.b.u.v. Sachverständige dürfen bundesweit tätig werden.
Nein, die Sachverständigentätigkeit und die unternehmerische Tätigkeit sind zur Wahrung von Objektivität und Neutralität strikt voneinander zu trennen. Ein wechselseitiges Bewerben ist nicht zulässig.
Nein, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind gerade auch gegenüber Gerichten zur Erstattung von Gutachten verpflichtet. Eine Einschränkung nur auf Privatpersonen ist genauso wenig möglich wie nur auf Gerichte.
Die Vergütung bei gerichtlicher Sachverständigentätigkeit ist nach dem Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetz (JVEG) klar geregelt. Bei Privatgutachten empfiehlt sich eine Vereinbarung nach den Grundsätzen des Werkvertragsrechts.
Der Sachverständige muss für jedes Jahr seines aktuell laufenden Bestellungszeitraums mindestens einen Fortbildungsnachweis einreichen.
Eine Insolvenz begründet Zweifel an der vom ö.b.u.v. Sachverständigen geforderten wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Eine mögliche Weiterbestellung muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade als Ihre Bestellkörperschaft steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen zur Seite. Ob bei gerichtlicher oder privater Sachverständigentätigkeit, bei Fragen zur Vergütung, Haftung, Verhalten im Ortstermin, Befangenheitsgründen usw. – rufen Sie uns gerne an.