Online-Lehrvertrag wieder verfügbar
Mitgliedsbetriebe können für die Vertragserstellung wieder den Online-Lehrvertrag nutzen.

Wer Auszubildende einstellt, muss mit ihnen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen. Für die Erstellung des Lehrvertrags steht Ihnen ab sofort wieder der Online-Lehrvertrag in überarbeiteter Fassung zur Verfügung.
Die Nutzung des Online-Lehrvertrags ist mit zahlreichen Vorteilen verbunden. In Kombination mit dem Kundenportal-Login profitieren Sie von weiteren Funktionen.