Keine Angst vor Auslandsaufträgen.Außenwirtschaft - Das müssen Sie bei Aufträgen im Ausland beachten
Was gibt es zu beachten, wenn ich als Handwerksunternehmer*in außerhalb von Deutschland aktiv werden will? Bei uns erhalten Sie die für Ihr Auslandsgeschäft notwendigen Informationen – individuell und kostenlos!
Die Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer hilft beim Weg ins Ausland und berät Unternehmen, die international Geschäfte machen wollen.
Unser Angebot
Aktuelles
Themen
Aktuelle Ein- und Rückreisebestimmungen
Die Regelungen zur Ein- und Rückreise ändern sich häufig. Eine ersten Überblick bietet die Webseite www.reopen.europa.eu der Europäischen Union. Bei Fragen zu den Einreisebedingungen, insbesondere in Bezug auf Dienstleistungserbringungen im Ausland, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG)
Der Bundestag hat Änderungen der EU-Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie in deutsches Recht übertragen. Seit dem 30. Juli 2020 gilt: Wenn es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt, gelten dessen Bestimmungen (Tariflohn, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Schmutz- und Gefahrenzulagen) auch für aus dem EU-Ausland nach Deutschland entsandte Arbeitnehmende.
Da es sich hierbei um die Umsetzung einer EU-Entsende-Richtlinie handelt, wird auch in allen weiteren EU-Mitgliedstaaten ein neues Entsendegesetz in Kraft treten. Insofern müssen zukünftig auch im umgekehrten Fall der Entsendung ins Ausland Mitarbeitende den dort geltenden allgemeinverbindlichen Tariflohn erhalten.
Veranstaltungen und Unternehmerreisen
Kalkulation des Auslandsauftrags
Die Durchführung von Auftragen im Ausland gehört mittlerweile auch im Handwerk zur Tagesordnung. Gerade kleine Unternehmen und Mittelständler können sich hierdurch ein zweites Standbein aufbauen und bieten jungen Mitarbeitern interessante Perspektiven.
Doch bei der richtigen Kalkulation von Auslandsauftragen gibt es einiges zu beachten:
- Höhere Mindestlöhne
- Länderspezifische Zulassungskosten
- Verwaltungsmehraufwendungen
- Reise und Unterkunft
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Länderspezifische Versicherungen
- Mautgebühren
- Tunnelgebühren, Parkkosten
- Gewerkschaftsbeiträge
- …
Export-Kalkulationstool
Mit dem Export-Kalkulationstool der Handwerkskammer können Sie versteckte Kosten erkennen und in Ihrer Kalkulation berücksichtigen. Das Tool gibt es zurzeit für die Länder Dänemark, Schweden und die Schweiz (Norwegen und Österreich folgen in Kürze). Sprechen Sie dafür bitte Ihre Außenwirtschaftsberater an.
Weiterführende Informationen
Der GTAI-Exportguide bündelt Informationen von mehr als 70 Institutionen, Organisationen und Netzwerken, die deutsche Unternehmen bei ihren Auslandsgeschäften unterstützen.
Ausführliche Marktanalysen, Wirtschaftsdaten, Länderinformationen und Geschäftswünsche aus rund 200 Ländern sind bei der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing zu finden.
Wer mit einem Partner, gerade im Ausland, Geschäfte machen will, sollte vorher ggf. über eine Wirtschaftsauskunft Informationen über seinen künftigen Partner einholen. Die Handwerkskammer bietet dafür Sonderkonditionen bei der Bisnode Deutschland GmbH an.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Außenwirtschaft
Ja, aufgrund der europäischen Entsenderichtlinie sind im Ausland länderspezifische Aspekte zu berücksichtigen. So muss Ihr Betrieb stets eine Entsendemeldung – meist online – abgeben, die A1 Entsendebescheinigung für entsandte Mitarbeiter mitführen und die aktuellen Mindestlöhne des Ziellandes einhalten.
Die Handwerkskammer hält für Sie eine Vielzahl von Länderleitfäden bereit, die Sie bei Ihrer Außenwirtschaftsberatung abrufen können. Darüber hinaus erhalten Sie unter der Rubrik "Dienstleistung erbringen in…" auf www.gtai.de umfangreiches Informationsmaterial.
Neben der zuständigen Berufsgenossenschaft sollten Sie unbedingt Ihren Steuerberater einbeziehen. Dieser gibt Ihnen Tipps zur Rechnungsstellung und hilft im Bedarfsfall bei der umsatzsteuerlichen Registrierung im Zielland. Erkundigen Sie sich ebenfalls bei Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung, ob Deckungsschutz durch Ihre Police besteht.
In den letzten Jahren hat die Kontrolldichte in sämtlichen europäischen Ländern extrem zugenommen. Selbst bei einer fehlenden Entsendemeldung oder A1 Entsendebescheinigung kann die Geldbuße bis zu 10.000,- Euro betragen.
Mithilfe unseres Exportkalkulationstools erhalten Sie spezifische Kalkulationstipps für die Länder Dänemark, Schweden und die Schweiz. Das Tool bekommen Sie bei Ihrer Außenwirtschaftsberatung.