Wie kann ich meinen ausländischen Bildungsabschluss anerkennen lassen?
Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren
- Eine abgeschlossene staatlich anerkannte Ausbildung.
Eine deutsche Staatsbürgerschaft und ein sogenannter "Aufenthaltstitel" für Deutschland sind nicht nötig. Der Antrag kann auch aus dem Ausland gestellt werden.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Die erforderlichen Unterlagen können dieser Checkliste (PDF) entnommen werden.
Gibt es verschiedene Verfahren?
- Verfahren nach § 40a HwO = auf Gesellenniveau
- Verfahren nach § 50 b HwO = auf Meisterniveau
Welche Vorteile hat ein Anerkennungsverfahren?
- Man erhält ein offizielles und rechtssicheres Dokument, das die Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation mit der entsprechenden deutschen Referenzqualifikation bestätigt.
- Erhöhte Chancen bei der Jobsuche, weil die Qualifikation für Arbeitgeber besser einschätzbar ist.
- Hilfe beim beruflichen Fortkommen.
Welche Ergebnisse im Anerkennungsverfahren sind möglich?
- Volle Gleichwertigkeit
- Teilweise Gleichwertigkeit
- Keine Gleichwertigkeit