WissenswertesZwischen- und Abschlussprüfungen
Beratung und Anmeldung
Unsere Beratung
Du hast Fragen zur Zwischen- oder Gesellen- bzw. Abschlussprüfung? Wir beraten dich rund um die Themen:
- Anmeldung zur Prüfung
- Zulassungsvoraussetzungen
- vorzeitige Zulassung zur Prüfung
- Zulassung ohne Nachweis einer Lehre (Externen-Zulassung)
- Durchführung und Organisation der Prüfungen
- Prüfungsinhalte
- Befreiung von Prüfungsleistungen
- Besonderheiten der gestreckten Prüfung
Kontakt
Termine für die Anmeldung
Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig zur Prüfung anmeldest. Die Anmeldefristen sind jeweils:
- Sommerprüfung: 1. März
- Winterprüfung: 1. Oktober
Die Prüfungszeiträume
Nach der Anmeldung zur Prüfung gibt es einen Zeitraum, in dem die Prüfung durchgeführt wird:
- Sommerprüfung: Mai bis August
- Winterprüfung: November bis Februar
Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
Wenn du durch die Abschluss-/Gesellenprüfung fällst, erhältst du einen Bescheid über die nicht-bestandene Prüfung. Dies solltest du deinem*deiner Chef*in sofort mitteilen. Direkt mit diesem Bescheid wird dir der Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit (PDF) mitgeschickt. Hiermit kannst du deinen Anspruch auf Verlängerung deines Ausbildungsverhältnisses geltend machen, der bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt – längstens für ein Jahr – gilt. Insgesamt kann eine nicht-bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Wiederholen musst du grundsätzlich nur die Prüfungsbereiche, bei denen du weniger als 50 Punkte erreicht hast.
Deutsche Meisterschaft im Handwerk-German Craft Skills
Du hast deine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung besonders erfolgreich abgeschlossen? Dann melde dich bis spätestens zum 31. August für die deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills an!
Hier hast du die Möglichkeit, dich mit anderen leistungsstarken Junggesellinnen und Junggesellen deines Gewerks zu messen und dir den Titel als Niedersachsens bzw. Deutschlands beste*r Junghandwerker*in zu sichern!
Was kommt nach der Gesellenprüfung?
Nach der Gesellenprüfung hast du verschiedene Möglichkeiten, dich weiterzubilden. Du kannst berufsspezifische oder kaufmännische Kurse machen, z. B. zum*zur Servicetechniker*in oder zum*zur Ausbilder*in. Du kannst aber auch den Meister in deinem Gewerk machen.
Wenn du deine Prüfung besonders gut abgeschlossen hast, kannst du unter Umständen ein Weiterbildungsstipendium erhalten.
Prüfungsordnungen und Anträge
Ohne Lehre zum Berufsabschluss
Erworbene Kompetenzen können durch eine Prüfung belegt werden
Du kannst in einigen Fällen zur Gesellenprüfung zugelassen werden, auch wenn du keine Ausbildung in dem jeweiligen Beruf absolviert hast. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind einschlägige berufliche Erfahrungen oder andere Qualifikationen, zum Beispiel Berufserfahrung im Ausland. In der Regel musst du viereinhalb Jahre in dem entsprechenden Beruf gearbeitet haben.
Wenn du von dem Prüfungsausschuss zur Prüfung zugelassen wirst, legst du die reguläre Gesellenprüfung ab.