
Handwerkskammer empfiehlt Kommunen mehr Zurückhaltung und fordert Änderungen im Steuerrecht.Zusätzliche Belastungen durch Gewerbesteuer
Kleine und mittlere Unternehmen werden in immer mehr Kommunen durch die Gewerbesteuer zusätzlich belastet. Das belegt eine Auswertung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Sie zeigt auf, dass der Hebesatz, von dem die konkrete Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer abhängt und der von jeder Stadt oder Gemeinde eigenständig festgelegt wird, in den vergangenen Jahren in vielen Kommunen angehoben wurde. „Das hat nicht nur negative Folgen auf die Gesamtsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften. Zunehmend werden auch Personenunternehmen belastet, die im Handwerk in der Mehrzahl sind“, sagt Eckhard Sudmeyer, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer.
Seit der Unternehmensteuerreform 2008 können sich Personenunternehmen die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer in höherem Umfang anrechnen lassen. Die Einkommensteuer reduziert sich dann entsprechend um die gezahlte Gewerbesteuer. „Der vollständige Ausgleich funktioniert aber nur bis zu einem Hebesatz von rund 380 Prozent“, erklärt Sudmeyer. Liegt er darüber, wird der Betrieb zusätzlich belastet.
Davon betroffen sind inzwischen viele Personenunternehmen des Handwerks, denn in immer mehr Kommunen wurde der Hebesatz in den vergangenen Jahren auf über 380 Prozent angehoben, wie die Auswertung die Handwerkskammer zeigt: Während im Jahr 2008 nur neun Prozent der Städte und Gemeinden in Niedersachsen einen Hebesatz von über 380 Prozent aufwiesen, waren es 2018 bereits 34 Prozent. Im Bezirk der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade drehten im gleichen Zeitraum sogar noch mehr Kommunen an der Steuerschraube: „Der Anteil der Gemeinden mit einem Hebesatz von über 380 Prozent ist bei uns innerhalb von zehn Jahren von elf auf 44 Prozent gestiegen“, sagt Sudmeyer. Einige Kommunen liegen inzwischen bei Hebesätzen von 450 Prozent und mehr. Spitzenreiter im Kammerbezirk und in ganz Niedersachsen ist die Gemeinde Wathlingen im Landkreis Celle mit einem Hebesatz von 500 Prozent.
Da die Unternehmen allein durch ihre steigenden Gewerbeerträge bereits mehr Steuern zahlen, empfiehlt der Kammerhauptgeschäftsführer den Kommunen mehr Zurückhaltung bei den Hebesätzen: „Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist ein wichtiger Standortfaktor.“ Sudmeyer fordert außerdem verbesserte Anrechnungsmöglichkeiten im Steuerrecht. Dabei richtet er den Blick nach Berlin, wo derzeit eine Arbeitsgruppe der Großen Koalition mögliche Steuerentlastungen für Unternehmen auslotet. „Dort gehört die Anrechnung der Gewerbesteuer mit auf den Tisch“, so Sudmeyer.