Wie häufig kann man eine nicht-bestandene Gesellenprüfung wiederholen?

Eine nicht bestandene Gesellenprüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 31 Absatz 1 HwO). Wer bereits dreimal vergeblich an einer Gesellen- oder Abschlussprüfung teilgenommen hat, hat auch bei einer erneuten Ausbildung im selben Beruf keinen Anspruch darauf, zum vierten Mal zur Prüfung zugelassen zu werden.