Wer trägt die Fahrtkosten für Auszubildende?
Betrieb:
- Die Fahrtkosten zur überbetrieblichen Ausbildung (Hin- und Rückweg).
- Die Fahrtkosten zum Kunden oder zur Baustelle. Fährt der Auszubildende direkt vom eigenen Wohnort zur Baustelle, dann trägt der Betrieb die zusätzlichen Kosten.
- Die Fahrtkosten zu einer Zwischenprüfung, da es sich hierbei um eine betriebliche Ausbildungsveranstaltung (Lernstandskontrolle) handelt.
Der Betrieb muss nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstatten: Fährt der Auszubildende mit öffentlichen Verkehrsmitteln, muss der Betrieb diese (ggf. auch ermäßigten) Kosten erstatten.
Auszubildender:
- Die Fahrtkosten zwischen der Wohnung des Auszubildenden und der Ausbildungsstätte oder Berufsschule.
- Fahrtkosten zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung (auch Teil 1-Prüfung).