Wer trägt die Fahrtkosten für Auszubildende?

Betrieb:

  • Die Fahrtkosten zur überbetrieblichen Ausbildung (Hin- und Rückweg).
  • Die Fahrtkosten zum Kunden oder zur Baustelle. Fährt der Auszubildende direkt vom eigenen Wohnort zur Baustelle, dann trägt der Betrieb die zusätzlichen Kosten.
  • Die Fahrtkosten zu einer Zwischenprüfung, da es sich hierbei um eine betriebliche Ausbildungsveranstaltung (Lernstandskontrolle) handelt.

Der Betrieb muss nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstatten: Fährt der Auszubildende mit öffentlichen Verkehrsmitteln, muss der Betrieb diese (ggf. auch ermäßigten) Kosten erstatten.

Auszubildender:

  • Die Fahrtkosten zwischen der Wohnung des Auszubildenden und der Ausbildungsstätte oder Berufsschule.
  • Fahrtkosten zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung (auch Teil 1-Prüfung).