Was ist zu tun, wenn das Gewerbe bereits beim Gewerbeamt abgemeldet ist, aber dennoch ein Beitragsbescheid zugestellt wird?

Die Beitragspflicht eines Betriebs erlischt zum Schluss des Monats, in dem der Betrieb aus dem Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe gelöscht wird.

Um die Löschung aus der Handwerksrolle zu beantragen, benötigt die Handwerkskammer eine Kopie der Gewerbeabmeldung und einen schriftlichen Löschungsantrag. Die ausgestellte Handwerks- bzw. Gewerbekarte ist zurückzugeben. Eine rückwirkende Löschung ist rechtlich nicht möglich.