Muss sich der Auszubildende seine Ausbildungsmittel selbst besorgen?

Der Betrieb ist verpflichtet, dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und Ablegen von Zwischen- und Gesellenprüfungen erforderlich sind.

Zu den Ausbildungsmitteln zählen die schriftlichen Ausbildungsnachweise (Berichtsheft), Arbeitskleidung sowie die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind.

Der Betrieb ist jedoch nicht verpflichtet, dem Auszubildenden auch Lernmittel (z.B. Schulbücher), die für den Besuch der Berufsschule notwendig sind, kostenlos zur Verfügung zu stellen.