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Handwerkskammer

Das Paket enthält zahlreiche für das Handwerk relevante Maßnahmen zur Stabilisierung und Ankurbelung der Konjunktur Ko­ali­ti­ons­aus­schuss be­schließt Kon­junk­tur­pa­ket

Das vom Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 beschlosseneKonjunkturpaket enthält zahlreiche für das Handwerk relevante Punkte zur Stabilisierung und Ankurbelung der Konjunktur in der Corona-Krise. Die im Konjunkturpaket enthaltenen Ankündigungen müssen noch konkret ausgestaltet werden und gehen anschließend ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

Direkte Entlastungen und kaufkraftstärkende Maßnahmen

Dazu gehören direkte Entlastungen oder kaufkraftstärkende Maßnahmen wie:

  • Befristete Senkung (1.7.2020 bis 31.12.2020) des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent und des ermäßigten Satzes von 7 auf 5 Prozent.

  • Einmaliger Kinderbonus von 300 Euro je Kind.

  • Entlastung von Alleinerziehenden in den Jahren 2020 und 2021.

  • Entlastungen beim Strompreis durch eine zusätzliche Finanzierung der EEG-Umlage aus Haushaltsmitteln.

  • Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge auf maximal 40 Prozent, wodurch gerade im arbeitsintensiven Handwerk ein Anstieg der Lohnzusatzkosten verhindert wird.

  • Weitere Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die Corona-bedingt auch in den kommenden Monaten von andauernden erheblichen Umsatzausfällen betroffen sind.

  • Erweiterung der steuerlichen Möglichkeiten zum Verlustrücktrag.

  • Einführung einer degressiven Abschreibung von 25 Prozent als steuerlicher Investitionsanreiz und erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter.

  • Entlastungen bei der Gewerbesteuer.

Förderung der Ausbildung

Um die duale Ausbildung in der Corona-Krise zu stabilisieren, sind unter anderem folgende Anreize vorgesehen:

  • Ausbildungsbetriebe, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 nicht verringern, erhalten für jeden neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag eine Prämie in Höhe von 2.000 Euro.

  • Bei einer Ausweitung ihrer Ausbildungsanstrengungen erhalten Betriebe sogar 3.000 Euro je zusätzlich geschaffenen Ausbildungsplatz.

  • Übernehmen Betriebe zusätzliche Auszubildende aus insolventen Unternehmen, können sie dafür eine Übernahmeprämie erhalten.


Förderprogramme, Zukunftsinvestitionen und Stärkung der Kommunen

Handwerksbetriebe profitieren zudem unmittelbar oder mittelbar über verbesserte Förderprogramme, Zukunftsinvestitionen und die Stärkung der Kommunen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Verbesserte Förderung der Elektromobilität einschließlich des Ausbaus der Ladeinfrastruktur. Zeitnah umgesetzt werden soll auch ein Flottenaustauschprogramm für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t.

  • Deutliche Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms.

  • Maßnahmen zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. 

  • Beschleunigter Ausbau von Glasfaser-Breitbandanbindungen und eines flächendeckenden 5G-Netzes.

  • Zusätzliche Mittel für den Ausbau und die Modernisierung von Kindergärten, Kitas und Krippen, von Ganztagsschulen und -betreuungsangeboten sowie von Sportstätten. Ebenfalls vorgesehen sind zusätzliche Investitionsmittel im Krankenhausbereich und in der Landwirtschaft (Stallumbauten). 

  • Stärkung der finanziellen Basis der Kommunen als wichtigster öffentlicher Auftraggeber für das Handwerk.