Kann der abgeschlossene Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung gekündigt werden?

Ja. Sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen wurden, kann vor Ausbildungsbeginn der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Dies sollte in schriftlicher Form erfolgen. Ansonsten kann in der Probezeit selbst am ersten Tag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.