Wieder möglich Förderung von E-Lastenfahrrädern
Gewerblich genutzte E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger, die für den Transport von Gütern vorgesehen sind, werden mit bis zu 3.500 Euro gefördert.
Seit dem 1. Oktober 2024 können Unternehmen wieder Förderanträge für gewerblich genutzte E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Die Förderquote beträgt 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 3.500 Euro pro Rad. Neben dem Rad sind auch weitere projektbezogene Kosten förderfähig, z. B. für Sicherheitsausstattung (Schloss, Rückspiegel, Helm) oder für ein Akku-Upgrade. Wichtig ist, dass der Förderantrag vor Beauftragung beim Händler bzw. Hersteller gestellt wird.
Fördervoraussetzungen
Förderfähig ist der Kauf von Lastenfahrrädern und -anhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung, die für den Transport von Gütern vorgesehen sind. Sie müssen zudem folgende Kriterien erfüllen:
- Serienmäßig und fabrikneu
- Nutzlast von mindestens 120 kg, wobei Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht - Eigengewicht des Fahrzeugs
- Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind, z. B. Ladeflächen oder sonstige Ladevorkehrungen
- Mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad
Eine Liste förderfähiger Modelle finden Sie hier.
Die Nenndauerleistung der elektrischen Antriebsunterstützung darf höchstens 250 W aufweisen, muss fortschreitend verringert und beim Erreichen von 25 km/h (oder früher) sowie beim Aussetzen des Tretens in die Pedale unterbrochen werden. S-Lastenpedelecs, die mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h erreichen und E-Bikes mit einem rein elektrischen Antrieb, welcher auf über 6 km/h beschleunigt, sind nicht förderfähig.
Förderung
Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen neben dem E-Lastenfahrrad / E-Lastenanhänger u. a.:
- Sicherheitsausstattung (z. B. Sicherungsschloss, Rückspiegel, höherwertige Beleuchtung, Fahrradhelm)
- Upgrade des Akkus (Zweit-Akku, Akku mit stärkerer Leistung)
- Upgrade bei Griffen, Sattel, Reifen
- Aufbau (Box, Pritsche, o.ä.)
- GPS-Tracker
- Versand und Verpackung
Antragstellung
BAFA - E-Lastenfahrräder
Anträge können Sie direkt beim BAFA online stellen. Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Aktuelles Angebot
- Projektbeschreibung: beschreiben Sie ausführlich, wie das Lastenfahrrad genutzt werden soll (Einsatzzweck). Aus der Beschreibung soll hervorgehen, „was“, „wohin“ und „warum“ transportiert werden soll.
- Nachweis zur Gewerbe- oder freiberuflichen Tätigkeit (z. B. Gewerbeanmeldung oder Zuweisung der Umsatzsteuernummer durch das zuständige Finanzamt, Bestätigung des Steuerberaters)
- Produktdatenblatt, falls ein E-Lastenfahrrad oder -anhänger vom BAFA noch nicht in der Positivliste der förderfähigen Modelle enthalten ist.
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung vor der Beauftragung beim Händler / Hersteller erfolgen muss. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides, kann die Bestellung ausgelöst werden.