Förderung für begabte Handwerker: Höhere Zuschüsse ab 2025

Beim Aufstiegsstipendium und Weiterbildungsstipendium werden die Fördersätze angehoben.

Auszubildende in Werkstatt
hannesharnack.de - Merle Busch

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die finanzielle Unterstützung in der Begabtenförderung ausgeweitet. Sowohl für das Weiterbildungsstipendium als auch für das Aufstiegsstipendium wird die Förderung erhöht. „Damit setzt das Bundesbildungsministerium ein klares Zeichen für die Bedeutung der beruflichen Bildung und stärkt die Weiterbildungsmöglichkeiten für engagierte Handwerkerinnen und Handwerker in der Region“, freut sich Matthias Steffen, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Förderung im Weiterbildungsstipendium auf bis zu 9.135 Euro, verteilt auf drei Jahre. Bisher lag der Höchstsatz bei 8.700 Euro. Der Eigenanteil der Stipendiaten bleibt unverändert bei zehn Prozent. Das bedeutet, dass alle aktuellen und neuen Stipendiaten, die durch die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade betreut werden, um fünf Prozent höhere Zuschüsse für ihre fachlichen und berufsübergreifenden Weiterbildungen erhalten können.

Auch im Aufstiegsstipendium gibt es eine deutliche Verbesserung: Seit dem 1. September 2024 wurden die Förderpauschalen auf 3.045 Euro jährlich für Teilzeit-Studierende und auf 992 Euro monatlich für Vollzeit-Studierende angehoben.

Die Erhöhung der Fördersätze erfolgt im Einklang mit der jüngsten Anpassung der BAföG-Sätze für Studierende und ist Teil der „Exzellenzinitiative für berufliche Bildung“ der Bundesregierung.

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