Kammerpräsident Bade: "Kleine Betriebe brauchen Unterstützung." EU-Förderung bleibt auf kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtet
Auch künftig können nur Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden von der EU-Mittelstandsförderung profitieren. Das hat die EU-Kommission in ihrem aktuellen Bericht zur Überprüfung dieses Wertes bestätigt. Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, begrüßt dieses Ergebnis: „Kleine und mittlere Betriebe haben aufgrund ihrer Größe Nachteile bei der Finanzierung oder Umsetzung von Innovationen und nachhaltigen Prozessen. Sie brauchen Unterstützung.“ Dazu dienten die geförderten Beratungs- und Qualifizierungsangebote sowie spezielle EU-Förderprogramme. „Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit von Handwerksbetrieben gestärkt.“
Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hatte vor einer Anhebung der Mitarbeiterzahlen im Rahmen der sogenannten KMU-Definition (KMU = kleine und mittlere Unternehmen) gewarnt, da so auch größere Unternehmen förderberechtigt wären und damit eine Umschichtung der Mittel gedroht hätte. „Die KMU-Definition der EU schließt bereits 99,8 Prozent aller europäischen Unternehmen mit ein und hat sich bewährt“, sagt Bade.
Handlungsbedarf sieht der Kammerpräsident aber anderswo: „Die Förderprogramme sind oft zu kompliziert, Bewilligungsverfahren dauern zu lange oder es werden aufwändige Nachweispflichten verlangt“. Das schrecke nicht nur Betriebsinhaber ab, sondern auch Projektträger, die kleine und mittlere Unternehmen in der Region in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gezielt stärken wollen. „Hier gilt es, die Voraussetzungen zu verbessern“, so Bade.
Zur KMU-Definition:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine EU-Förderung beantragen, müssen nachweisen, dass sie unter die sogenannte KMU-Definition fallen. Diese sieht neben der nun weiterhin gültigen Beschäftigungsgrenze von maximal 249 Mitarbeitenden auch finanzielle Schwellenwerte vor, und zwar einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von 43 Millionen Euro.