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Handwerkskammer setzt sich für Änderungen bei der Umsatzsteuer und für eine Gleichbehandlung von Kosmetikern und Friseuren einErleichterungen für Friseure und Kosmetiker

+++ Update +++

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 4. Mai einenStufenplan „Niedersächsischer Weg in einen neuen Alltag mit Corona“ vorgestellt, der schrittweise Lockerungen der geltenden Einschränkungen vorsieht. Demnach sollen personennahe Dienstleistungen mit ähnlichen Hygiene-Voraussetzungen wie Friseure (z.B. Kosmetik, Maniküre/ Pediküre, Massage) ab dem 11. Mai 2020 wieder zugelassen werden.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) erarbeitet zurzeit einen branchenspezifischen Arbeitsschutzstandard, der zum Ende der Woche veröffentlicht werden soll. Für die Vorbereitung empfiehlt sich grundsätzlich eine Orientierung an die für das Friseurhandwerk geltenden Regelungen. Verbindliche Informationen entnehmen Sie bitte dem in Kürze verfügbaren Arbeitsschutzstandard.



Um die durch Betriebsschließungen besonders betroffenen Friseure und Kosmetiker schnell wieder auf einen wirtschaftlich erfolgreichen Kurs zu bringen, fordert die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade steuerliche Impulse zur Belebung der Nachfrage sowie eine Gleichbehandlung von Friseuren und Kosmetikern. „Wir setzen uns dafür ein, dass auch Kosmetikbetriebe mit den notwendigen Vorkehrungen und Einschränkungen schnell wieder öffnen dürfen“, sagt Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Bislang dürften nur Friseurbetriebe ab 4. Mai wieder öffnen, obwohl die Einhaltung von Hygienestandards ähnlich zu bewerten sei. „Es geht hier nicht allein um Schönheit, sondern um Lebensqualität, die gerade für viele ältere Menschen ohne Fußpflege nicht mehr gegeben ist“, erklärt Bade.

Auch nach Aufhebung der Betriebsschließungen werde es bei Friseuren und Kosmetikern zu Umsatzeinbußen und Kostensteigerungen kommen, befürchtet Bade. „Die Kundenfrequenz wird aufgrund der Hygienevorschriften und Abstandsregelungen zwangsläufig sinken.“ Die langjährige Forderung des Friseurhandwerks nach einer Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent sei daher angesichts der Corona-Krise sicherlich berechtigt. Sie ermögliche einen Ausgleich der steigenden Kosten und dämme gleichzeitig die Schwarzarbeit ein. Da Kosmetikbetriebe mit ihren Körperpflegeleistungen ähnlich zu bewerten seien, sollte für diese Leistungen ebenfalls der reduzierte Mehrwertsteuersatz gelten.

Bade erwarte außerdem, dass der Beschluss der Regierungskoalition zur Umsatzbesteuerung in der Gastronomie auch den Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien helfe. „Die Lebensmittelhandwerke leiden unter gravierenden Umsatzausfällen durch das weggebrochene Cateringgeschäft und den Wegfall des Vor-Ort-Verzehrs in Cafés und Imbissen“, sagt der Kammerpräsident. Die Corona-Krise biete die Chance, das Nebeneinander unterschiedlicher Steuersätze für den Außer-Haus-Verkauf und den Verzehr an Sitz-Tischen im Laden zu beseitigen. Eine Reduzierung der Umsatzsteuer von 19 auf sieben Prozent auch für den Vor-Ort-Verzehr und für Catering-Leistungen würde zusätzliche Nachfrageimpulse setzen.

„Die Politik hat in einem beispiellosen Tempo viele richtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Unternehmen in der Krise die dringend erforderliche Liquidität sichern“, sagt Bade. Alles dies seien jedoch kurzfristige Maßnahmen, die den Unternehmen direkt in der Krise helfen. „Aber auch für die Zeit danach sind Impulse notwendig, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise zu überwinden“, so Bade.



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Kammerpräsident Detlef Bade (© Fotostudio Sascha Gramann)