
Förderung der AusbildungEinstellung und Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (Insolvenzazubis)
Betriebe, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben (sog. Insolvenzazubis) zur Fortführung ihrer Ausbildung übernehmen bzw. einstellen wollen, können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen. Bis 2022 wird zudem die Übernahme von Auszubildenden gefördert, deren bisheriger Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag vor Abschluss der Ausbildung infolge der betrieblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gelöst hat.
Gefördert werden je nach Standort des Betriebs 50 % bzw. 60 % der förderfähigen Ausgaben, wobei hierbei eine monatliche Pauschale von 600 Euro zugrunde gelegt wird. Um die Förderung beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie direkt bei der NBank. Anträge auf Förderung müssen vor Abschluss des Ausbildungsvertragesüber das Kundenportal der NBank gestellt werden.