
Umsetzung von BasisschutzmaßnahmenCorona-Verordnung: Was gilt für das Handwerk?
Am 1. Oktober 2022 ist eine neue Corona-Verordnung in Niedersachsen in Kraft getreten. Mit der Verordnung hat die Niedersächsische Landesregierung zunächst nur sog. Basisschutzmaßnahmen geregelt. Sie ergänzen die bundesrechtlichen Maßgaben aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG), teilweise werden auch Ausnahmen davon normiert.
Eine Übersicht der einzelnen Regelungen finden Sie hier.
Die Verordnung gilt zunächst unbefristet, allerdings behält sich die Landesregierung vor, über eine Änderung der Verordnung stärkere Maßnahmen zu ergreifen, sofern es die Situation erfordert.
Hausrecht
Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen können Betreiberinnen und Betreiber von Geschäften und Einrichtungen im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin Maßnahmen wie Abstands- und Maskenpflichten sowie Zugangsbeschränkungen (2Gplus/2G/3G) anwenden.
Bei Fragen zur Corona-Verordnung stehen Ihnen unsere Berater*innen unterstützend zur Seite. Sie erreichen uns per Mail unter corona@hwk-bls.de oder telefonisch: