
Stufenweise Lockerungen für Wirtschaft und Gesellschaft Corona-Stufenplan
In den letzten Wochen haben Bundes- und Landesregierung weitreichende Maßnahmen getroffen, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus zu verlangsamen. Vor dem Hintergrund der positiven Entwicklungen hat die Niedersächsische Landesregierung einenStufenplan „Niedersächsischer Weg in einen neuen Alltag mit Corona“ für die kommenden Wochen aufgestellt, der schrittweise Lockerungen der bisher geltenden Einschränkungen vorsieht. Mit dem Plan will die Landesregierung aufzeigen, wann mit welchen Lockerungsmaßnahmen zu rechnen ist, wenn die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin einen moderaten Verlauf aufzeigt.
Eine Änderungsverordnung dazu soll am Montag, 11. Mai 2020, in Kraft treten. Alle Lockerungen setzen voraus, dass physische Kontakte weiter auf ein Minimum reduziert werden, dazu gehört insbesondere die Einhaltung der Abstandsregel.
Welche Lockerungen sieht der Plan fürs Handwerk vor?
Die erste Stufe des Plans umfasst alle Maßnahmen, die mit den Verordnungen bis einschließlich 6. Mai umgesetzt wurden. In einer zweiten Stufe, die am 11. Mai in Kraft treten soll, sind weitere Maßnahmen zur Lockerung geplant:
Handel/Dienstleistung
Die bislang geltende Verkaufsflächenbeschränkung von 800 qm entfällt, wobei die sonstigen Beschränkungen (Anzahl Kunden pro Verkaufsfläche, Abstands-/Hygieneanforderungen, Mund-Nasen-Bedeckung) bestehen bleiben.
Außerdem sollen personennahe Dienstleistungen mit ähnlichen Hygiene-Voraussetzungen wie Friseure (z.B. Kosmetik, Maniküre/Pediküre) wieder zugelassen werden.
Gastronomie
Restaurants, Gaststätten, Cafés sowie Biergärten sollen sowohl außen als auch innen unter Einschränkungen öffnen dürfen. Dazu zählen unter anderem: Öffnung nur mit max. 50% der Plätze, Reservierungspflicht, Kontaktdatenerfassung der Kunden, Untersagung von Selbstbedienung/Buffet, Abstandsregelungen, Hygieneanforderungen. Bars, Kneipen und Diskotheken bleiben untersagt.
Handlungsempfehlungen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Darüberhinausgehende Lockerungen sind in weiteren Stufen geplant. Die dritte Stufe, die für das Handwerk keine nennenswerten Veränderungen beinhaltet, ist für den 25. Mai geplant.