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Während der Kurzarbeit können neue Azubis eingestellt und ausgelernte übernommen werdenAusbildungsverträge trotz Kurzarbeit

Auch während angezeigter Kurzarbeit können Betriebe jederzeit neue Ausbildungsverträge schließen. Das gilt ebenso für Auszubildende, die während der Lehrzeit aus einem anderen Betrieb übernommen werden. In beiden Fällen bedarf es keiner Zustimmung der Agentur für Arbeit.

Wer seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, kann  ohne zusätzliche Abstimmung mit der Agentur für Arbeit übernommen werden. In diesem Fall ist bei der monatlichen Abrechnung von Kurzarbeit lediglich ergänzend eine Erklärung abzugeben, dass sich die Gesamtzahl der Beschäftigten aufgrund der Übernahme von Auszubildenden erhöht hat. Nach der Ausbildung bzw. dem Studium übernommene Nachwuchskräfte können vom ersten Tag an in die Kurzarbeit einbezogen werden.