PLW: Teilnahmebedingungen & Datenschutz

Teilnahmebedingungen

Richtlinien des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) für die Durchführung des Leistungswettbewerbs des Deutschen Handwerks (PLW – Profis leisten was)

1. Zielsetzung

Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks ist eine Maßnahme im Rahmen der handwerklichen Berufsbildung. Folgende Ziele sollen dadurch erreicht werden:

  • Herausstellung der Vorzüge der betrieblichen Ausbildung, Stärkung des Ansehens der beruflichen Arbeit im Handwerk, Werbung für das Handwerk und öffentlichkeitswirksame Darstellung der Ausbildungsleistungen des Handwerks;
  • Förderung der Lehrlinge in ihrer beruflichen Entwicklung, die aus dem Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks als Preisträger hervorgehen;
  • Stärkung der Tätigkeit der Ausbildungsberater, Lehrlingswarte, Mitglieder der Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüsse und Unterstützung bei der Bewertung von Spitzenleistungen;
  • Unterstützung und Förderung der Ausbilder in der Ausbildungsarbeit.

2. Durchführung des Leistungswettbewerbs des Deutschen Handwerks in Stufen

Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks wird in bis zu vier aufeinander aufbauenden Stufen, und zwar auf der Innungs-, Kammer-, Landes- und Bundesebene durchgeführt. Die Wettbewerbe auf der Innungs- und Kammerebene, Kammer- und Landesebene oder auf der Landes- und Bundesebene können zusammengefasst werden. Für die zeitliche Durchführung ist der Terminplan des ZDH zugrunde zu legen.

Die Koordinierung der Landeswettbewerbe ist jeweils Aufgabe einer Leitstelle.

3. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme berechtigt sind Junghandwerker/innen, die

  • ihre Gesellenprüfung/Abschlussprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt haben und
  • zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nicht älter als 27 Jahre sind, also das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • im Gesamtergebnis der Gesellenprüfung die Note "gut" (81 Punkte) erreicht haben. Sofern der praktische und der theoretische Prüfungsteil getrennt ausgewiesen wird, muss das Ergebnis mindestens "gut" (81 Punkte) im praktischen und "befriedigend" (67 Punkte) im theoretischen Prüfungsbereich sein. Die Ermittlung der Bestenleistungen erfolgt gemäß Nr. 6.

Die Mitgliedschaft des Ausbildungsbetriebes in einer Innung ist wünschenswert, wenn auch nicht Voraussetzung für die Teilnahme an dem Wettbewerb.

Örtlich zuständig ist die Kammer, bei der der Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle eingetragen ist.

Die Entscheidung über die Zulassung obliegt der zuständigen Handwerkskammer.

Die Teilnahme ist freiwillig und für die Teilnehmer kostenlos.

4. Wettbewerbsleistungen

Der Leistungswettbewerb wird in allen Wettbewerbsberufen durchgeführt. Maßgeblich ist die vom ZDH veröffentlichte Liste der Wettbewerbsberufe für das jeweilige Wettbewerbsjahr.

Wettbewerbsleistungen können auf unterschiedliche Art erbracht werden. Dazu zählen insbesondere die in der Gesellen-/Abschlussprüfung angefertigten Prüfungsstücke (ggf. ergänzt um vorgeschriebene Unterlagen, s. Liste des ZDH "Was wird bewertet") sowie die Durchführung von Arbeitsproben. Dabei sind die fachlichen Richtlinien der zuständigen Handwerksverbände für den Leistungswettbewerb zu berücksichtigen, sofern sie den Richtlinien des ZDH nicht widersprechen.

Wettbewerbsarbeiten, deren Umfang, Gewicht (bis ca. 100 kg) oder Bruchgefahr über den üblichen Rahmen hinausgehen, bedürfen der besonderen Zustimmung der zuständigen Handwerkskammer und müssen ggf. vom Teilnehmer selbst zum Wettbewerb angeliefert werden.

5. Anforderungen an die Bewertungsausschüsse

Sofern auf der Landes- oder Bundesebene die Besetzung der Bewertungsausschüsse nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet wird, erfolgt diese durch die mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragte Kammer.

Die Bewertungsausschüsse sollen möglichst mit einem Vorsitzenden, einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmervertreter besetzt sein.

6. Ermittlung der Bestenleistungen

Auf jeder Wettbewerbsstufe ist für jeden Beruf laut der durch den ZDH abgestimmten Liste der Wettbewerbsberufe die beste Wettbewerbsleistung der gemäß Nr. 3 zugelassenen Teilnehmer zu ermitteln. Die zweitbeste oder drittbeste Leistung kann prämiert werden, wenn die Bewertung dieser Arbeiten den jeweiligen Wettbewerbsanforderungen entspricht. Die beste Wettbewerbsleistung kann auf folgende Arten ermittelt werden:

  • Arbeitsprobe,
  • nochmalige Bewertung des Prüfungsstücks der Gesellen-/Abschlussprüfung oder der auf vorherigen Wettbewerbsebenen angefertigten Wettbewerbsarbeit,
  • anhand der Ergebnisse der praktischen Prüfungsbereiche, bei der gestreckten Prüfung nur aus Teil II (z. B. Kundenauftrag), soweit vom zuständigen Fachverband keine andere Rege-lung vorgegeben ist.

Sofern Wettbewerbe auf Innungsebene durchgeführt werden, können die Sieger der Innungsebene zum Wettbewerb auf Kammerebene zuzulassen werden. Nur Sieger der Kammerebene können zur Landesebene zugelassen werden. Nur Landessieger können zum Bundeswettbewerb zugelassen werden.

Beim Wettbewerb werden bis zu drei Auszeichnungen verliehen (I., II. und III. Sieger), sofern die Wettbewerbsleistung mindestens mit "gut" (81 Punkte) bewertet wurde. Das Bewertungsniveau der einzelnen Wettbewerbsebenen ist schrittweise anzuheben.

Sofern der Sieger einer Wettbewerbsebene nicht an der nächsthöheren Wettbewerbsebene teilnehmen kann, ist eine Nachnominierung des zweiten, maximal des dritten Siegers möglich, sofern die Zulassungskriterien im Übrigen erfüllt sind.

Sofern sich im Einzelfall Zuständigkeitsfragen ergeben, trifft der ZDH die Entscheidung.

7. Die Auswahl der Bestleistungen erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme.

8. Ausstellung der Gesellenstücke und Ehrung der Preisträger

Nach Abschluss des Wettbewerbs auf der Kammer-, Landes- und Bundesebene sollen jeweils die in den einzelnen Stufen ermittelten besten Wettbewerbsarbeiten in einer der Öffentlichkeit zugänglichen Ausstellung gezeigt werden. Die Ausstellungen sollen dazu beitragen, über die Berufe zu informieren, für entsprechenden Nachwuchs zu werben und einer breiten Öffentlichkeit das hohe Niveau der dualen Ausbildung zu präsentieren.

Den Ausbildungsbetrieben, aus denen die Sieger hervorgegangen sind, soll die besondere Anerkennung ausgesprochen werden. Die Betriebe, die die Landes- und Bundessieger ausgebildet haben, sollen eine besondere Ehrenurkunde erhalten. Die Aushändigung sollte in feierlicher Form erfolgen.

9. Kostentragung

Die Kosten für die Durchführung der Kammerwettbewerbe tragen die Handwerkskammern, sofern nicht Zuschüsse des Landes hierfür verwendet werden können.

Die Kosten für die Durchführung der Landeswettbewerbe werden nach Maßgabe der zwischen den Landeshandwerksvertretungen und den Landesfachverbänden vereinbarten Richtlinien getragen, sofern nicht Zuschüsse des Landes hierfür verwendet werden können.

Die Kosten für den Bundeswettbewerb, mit Ausnahme der Transportkosten, werden vom Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk oder von den Zentralfachverbänden getragen.

Hierbei übernehmen die Zentralfachverbände oder die Landesinnungsverbände/Landesinnungen die Kosten für die Durchführung der Wettbewerbe in Form von Arbeitsproben auf der Bundesebene, soweit solche vom zuständigen Zentralfachverband vorgeschrieben sind, einschließlich aller damit zusammenhängenden Kosten wie z.B. Reisekosten der Landessieger, Kosten der Bewertungsausschüsse, Verbandsehrenpreise für die Bundessieger.

Bei der Kostentragung hat die Mitgliedschaft des Ausbildungsbetriebes bzw. der Ausbildungsstätte der Wettbewerbsteilnehmer in Handwerksorganisationen keine Bedeutung.

Kosten für die Hin- und Rückreise der 1. Bundessieger zum Ort der Schlussfeier sind von der zuständigen Handwerkskammer in Verbindung mit der Landeshandwerksvertretung zu tragen, sofern nicht Zuschüsse des Landes hierfür verwendet werden können.

Die Kosten für den Bundeswettbewerb in Wettbewerbsberufen, für die zentrale handwerkliche Fachverbände nicht bestehen, werden nach einem mit den Handwerkskammern besonders abgestimmten Verfahren getragen.

Die Kosten für die Ausstellung der Landessiegerarbeiten, die Kosten für den Rücktransport, für die Ehrengeschenke an die Bundessieger, für den Druck von Urkunden u. ä. werden anderweitig getragen.


Zentralverband des Deutschen Handwerks

Berlin, im April 2021



Datenschutz

Einwilligungserklärung der Teilnehmenden

Ich erkläre mich einverstanden, dass die über mich im Rahmen des "Leistungswettbewerbs des Deutschen Handwerks" und des Wettbewerbs "Die gute Form im Handwerk – Handwerker gestalten" erhobenen personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefon- und E-Mail-Kontakt, Prüfungsergebnisse, Angaben zu meinen Prüfungsarbeiten, Name und Sitz des ehemaligen Ausbildungsbetriebes) elektronisch gespeichert und zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Wettbewerbs genutzt und ggf. an die jeweils durchführenden Handwerkskammern / Fachverbände  weitergegeben werden dürfen.

Ich erkläre mich ebenfalls damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten für das Angebot eines Weiterbildungsstipendium an die zuständigen Mitarbeiter der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade weitergegeben und genutzt werden.

Ich erkläre mich einverstanden, dass folgende personenbezogene Daten zu Presse- und Social Media-Zwecken genutzt werden dürfen: Name, ggf. Alter, Beruf, Platzierung im Wettbewerb,  PLZ,  Wohnort,  ehemaliger Ausbildungsbetrieb.

Im Rahmen des Leistungswettbewerbs des Deutschen Handwerks werden von den am Wettbewerb beteiligten Institutionen Fotos und Filmaufnahmen gemacht. Von Bundessieger*innen und Preisträger*innen werden digitale Steckbriefe (Sedcards) mit Angaben zu Namen, Alter, Beruf, Betrieb und Handwerkskammer erstellt. Ich erkläre mich einverstanden,  dass die von mir oder meinen Prüfungs-/Wettbewerbsarbeiten (auf allen vier Wettbewerbsebenen: Innung, Kammer, Land, Bund) gemachten Fotos / Filmaufnahmen / Sedcards für handwerksfördernde und handwerkspolitische Zwecke sowie für alle damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehenden Zwecke in allen Print- und elektronischen Medien sowie sozialen Netzwerken (z.B. Facebook) genutzt und veröffentlicht werden dürfen. 

Die Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Leistungswettbewerbs des Deutschen Handwerks erforderlich und beruht auf Ihrer Einwilligung gemäß Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unsere Datenschutzbeauftragten unter datenschutzbeauftragter@hwk-bls.de erreichen. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft ganz oder teilweise in schriftlicher Form  widerrufen werden.