Nachschulung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Speziell für den Bereich Holz-Handwerk (z.B. Tischler), Metall-Handwerk oder Sanitär-Heizung-Klima
In vielen Handwerksbetrieben fallen regelmäßig auch Arbeiten an, die nach DGUV Vorschrift 3 nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden, wie zum Beispiel der Netzanschluss einer neuen Heizungsanlage, Durchlauferhitzer oder ein Herdanschluss bei der Küchenmontage. Mit der Weiterqualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten dürfen auch fachfremde Personen fortan festgelegte, d. h. gleichartige und sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln vornehmen.
Dieser Kurs richtet sich an alle, die die Erstschulung schon absolviert hatten und diese auffrischen müssen:
In den Abständen von drei Jahren ist eine Nachschulung in Form eines Auffrischungskurses erforderlich, in dem die Teilnehmenden über gravierende Änderungen der Regelwerte informiert werden.
Durch die Abnahme einer bundeseinheitlichen Prüfung ist die Maßnahme von den Berufsgenossenschaften anerkannt.
Bei Fragen, z.B. zu den Voraussetzungen, melden Sie sich gern bei der oben angegebenen Ansprechperson.