Wirtschafts-Identifikationsnummer
Ab November 2024 erhalten Betriebe automatisch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) startet im Herbst 2024: Ab dem 1. November erhalten alle wirtschaftlich Tätigen – also natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen – eine solche Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Wie die Behörde mitteilt, erfolgt die Vergabe stufenweise.
Eine Antragstellung ist nicht nötig. Betriebe, die noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, sollen elektronisch über ihr ELSTER-Benutzerkonto informiert werden. Wer bereits eine USt-IdNr. hat, wird nicht individuell informiert, sondern lediglich im sogenannten Wege der öffentlichen Mitteilung.
Laut Bundesfinanzministerium dient die Wirtschafts-Identifikationsnummer der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen bei den Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen. Zunächst wird die W-IdNr. parallel zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und anderen bestehenden Identifikationsnummern verwendet. Langfristig soll mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer die Verwaltung vereinfacht werden.