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Veröffentlichung von Referenzfotos im Internet

Referenzfotos von fertiggestellten Werken sind für Handwerksbetriebe eine gute Möglichkeit, potenzielle Kunden auf der eigenen Website oder auf Social-Media-Kanälen über die angebotenen Dienstleistungen zu informieren und mit geleisteter Qualitätsarbeit zu werben.

Bei der Veröffentlichung von solchen Referenzfotos im Internet müssen jedoch verschiedene gesetzliche Vorschriften beachten werden. Relevant sind unter anderem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Gesetze, aus denen sich Schutzrechte Dritter ergeben, wie zum Beispiel das Designgesetz. Dabei kommt es immer auf das konkrete Fotomotiv im Einzelfall an.

Praxis Recht - Übersicht zu relvanten rechtlichen Aspekten

Der Zentralverband für das Deutsche Handwerks (ZDH) bietet in einem "Praxis Recht" einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte bei der Veröffentlichung von Referenzfotos im Internet. Dabei wird grundsätzlich von der Abbildung von Personen und sonstigen personenbezogenen Daten auf Referenzfotos abgeraten. Aber auch bei der Verwendung von Referenzfotos ohne Personenbezug gibt es einige Punkte zu beachten. Hier ist es außerdem ratsam, von den Kunden eine schriftliche Zustimmung für die Anfertigung und Veröffentlichung der Referenzfotos einzuholen. Der ZDH hat hierfür einen entsprechenden Mustertext erstellt.