Umweltgerechte Entsorgung von Boilern und Warmwasserspeichern
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen die Altgeräte ausschließlich in dafür geeigneten Recyclinganlagen für Wärmeüberträger entsorgt werden.
Im Zuge von Sanierungsprojekten werden zahlreiche Boiler und Warmwasserspeicher ausgebaut. Da viele der zu entsorgenden Altgeräte klimaschädliche Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) enthalten, ist eine umweltgerechte Entsorgung unerlässlich. Die Entsorgung dieser Geräte wird durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geregelt, das Boiler und Warmwasserspeicher der Gruppe 1 / Wärmeüberträger zuordnet. Demnach dürfen die Altgeräte ausschließlich in dafür geeigneten Recyclinganlagen für Wärmeüberträger entsorgt werden, wie beispielsweise kommunale Wertstoffhöfe oder andere zertifizierte Recyclinganlagen. Eine nicht sachgerechte Entsorgung, etwa über Metallverwertungsanlagen ohne Treibmittelrückgewinnung, ist hingegen illegal.
Rücknahmeverpflichtung
Neben der umweltgerechten Entsorgung, enthält das ElektroG auch Vorgaben zur Rücknahmeverpflichtung. Demnach gilt für Hersteller und Vertreiber eine grundsätzliche Rücknahmeverpflichtung von Elektrogeräten. Bei Geräten, die nicht zu den Elektrokleingeräten gehören, besteht diese Rücknahmeverpflichtung jedoch nur, wenn der Kunde gleichzeitig ein vergleichbares Gerät kauft. Kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche unter 400 Quadratmetern sind grundsätzlich von dieser Pflicht ausgenommen. In der Praxis werden diese Geräte jedoch oft auf Kulanz im Rahmen einer freiwilligen Rücknahme zurückgenommen. Auch im Falle einer freiwilligen Rücknahme gelten die Vorgaben des ElektroG.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.