geldschein, fördermittel, fördergeld, förderung, gefördert, unterstützung, bargeld, stempel, banknoten, hilfe, fond, förderprogramm, finanzen, finanziell, geld, programm, stiftung, geschäft, wirtschaft, fördergelder, subvention, zahlung, zuzahlung, subventionieren, staat, staatlich, hinweis, finanzspritze, euro
studio v-zwoelf - stock.adobe.com

Vereinfachte Stundung auch für den Ist-Monat Juni 2021 möglich.Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Der GKV-Spitzenverband hat die Möglichkeit der vereinfachten Stundung verlängert: Unternehmen können auch für den Ist-Monat Juni 2021 die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge im vereinfachten Verfahren beantragen.

Der Antrag auf Stundung der Beiträge im vereinfachten Verfahren ist über ein einheitliches und überarbeitetes Antragsformular zu stellen und setzt voraus, dass vorrangig die bereitgestellten Wirtschaftshilfen einschließlich des Kurzarbeitergeldes genutzt werden und dass die sofortige Einziehung der Beiträge mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre.

Die Stundung muss bei der Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle beantragt werden. Sind Beschäftigte bei verschiedenen Krankenkassen versichert, ist der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse separat zu stellen.