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Abgrenzungsschwierigkeiten aufgrund uneinheitlicher Besteuerung von Speisen und GetränkenSteuersatzermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Um die von der Corona-Krise stark betroffenen Betriebe des Gaststättengewerbes und des Lebensmittelhandwerks zu unterstützen, gilt ab dem 1. Juli 2020 der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Speisen auch auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.

Merkblatt – Wichtigste Anwendungsfragen

Die uneinheitliche Besteuerung von Speisen einerseits und Getränken andererseits führt jedoch zu Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Rechtsanwendung. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat in einem Merkblatt die wichtigsten Anwendungsfragen zusammengestellt und bewertet. Die Ausführungen sind nach bestem Wissen unter Beachtung der bisher geltenden gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsanweisungen erfolgt. Eine rechtssichere Anwendung der Regelung wird aber nur durch einen entsprechenden Erlass der Finanzverwaltung zu erreichen sein. Der ZDH setzt sich für eine kurzfristige Klärung ein. Über Neuerungen werden wir an dieser Stelle informieren.