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Neue Förderrichtlinie ist in Kraft getretenNiedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)

Kleine und mittlere Unternehmen können über das Förderprogramm "Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)" Zuschüsse für verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen erhalten.


Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.


Wie sieht die Förderung konkret aus?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 35% und maximal 100.000 Euro der förderfähigen Ausgaben.

Die Förderung kann nicht mit anderen öffentlichen Mitteln aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen oder mit EU-Mitteln für denselben Zweck kombiniert werden.

Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind:

  • Awendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen, bei denen mithilfe von eigenen Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen.
  • Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind und bei denen die förderfähigen Gesamtausgaben 200.000 Euro übersteigen.

Nicht förderfähig sind:

  • Vorhaben von Nicht-KMU
  • Routine- oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten
  • Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erfolgt
  • Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen bei denen die förderfähigen Gesamtausgaben unter 200.000 Euro liegen


 
Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Antragstellung erfolgt über das digitale Kundenportal der NBank. Bitte nehmen Sie vor Ihrer Antragstellung Kontakt mit unseren Innovationsberater*innen auf.

Braunschweig

Wiebke Berlin

Tel. 0531 1201-254

Fax 0531 1201-444

berlin--at--hwk-bls.de

Lüneburg

Holger Fiegenbaum

Tel. 04131 712-194

Fax 04131 712-280

fiegenbaum--at--hwk-bls.de

Stade

Wulf Maasch

Tel. 04141 6062-36

Fax 04141 6062-90

maasch--at--hwk-bls.de