Neue Regeln zum Aufstellen von Gerüsten
Wer Leistungen des Gerüstbauerhandwerks anbietet, muss ab dem 1. Juli 2024 neue Regeln beachten.

Aktuell dürfen neben dem Gerüstbauerhandwerk auch 22 weitere Gewerke – zum Beispiel Maler und Lackierer oder Dachdecker – Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen. Dies ändert sich jedoch zum 1. Juli 2024. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Gewerke außerhalb des Gerüstbauerhandwerks nur noch Arbeits- und Schutzgerüste im Zusammenhang mit der eigenen Leistungserbringung aufstellen.
Wer Leistungen des Gerüstbauerhandwerks außerhalb der eigentlichen handwerklichen Tätigkeiten anbieten möchte, muss grundsätzlich mit dem Gerüstbauerhandwerk in der Handwerksrolle eingetragen sein. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.