Modernisierungsmaßnahmen - energetische Sanierung
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Mit dem Sonderprogramm sollen insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bauwirtschaft abgemildert werdenNeue Förderung für energetische Modernisierung

Das Niedersächsische Umwelt- und Bauministerium fördert ab sofort die energetische Modernisierung von Mietwohnraum, der vor dem 1. Januar 2002 fertiggestellt wurde. Damit sollen insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Niedersächsische Bauwirtschaft abgemildert werden.

Die Regelungen knüpfen an die soziale Wohnraumförderung des Landes an. Die Zuschüsse werden gezahlt, wenn die Maßnahmen zu einem KfW-Effizienzhaus-Standard 55 oder 70 führen. Für die Förderung stehen insgesamt 50 Millionen Euro aus dem Zweiten Nachtragshaushalt bereit. Das Sonderprogramm erlaubt auch die energetische Modernisierung von Mietwohnraum für Studierende an den Niedersächsischen Hochschulstandorten.

Anträge können ab sofort über die örtlichen Wohnraumförderstellen bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) eingereicht werden.