Minijob und Mindestlohn 2025
Mit dem Anstieg des Mindestlohns steigt auch die Verdienstgrenze im Minijob. Arbeitgebende sollten bestehende Verträge prüfen und ggf. anpassen.

Zum 1. Januar wird der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Da die Verdienstgrenze im Minijob seit 2022 an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt ist, führt der Anstieg des Mindestlohns auch zu einer Anhebung der Verdienstgrenze im Minijob: Die Verdienstgrenze steigt von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat bzw. auf 6.672 Euro pro Jahr. Die Anzahl an Arbeitsstunden im Minijob bleibt dabei unverändert: Bei einer Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat. Ist der Verdienst höher als der Mindestlohn, verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob.
Arbeitsverträge prüfen
Für Arbeitgebende kann die Erhöhung der Verdienstgrenze eine Anpassung der Arbeitsverträge erforderlich machen: Wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde, muss eine Anpassung erfolgen. Es empfiehlt sich, bestehende Verträge zu prüfen und ggf. anzupassen.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Bisher sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die im Jahr 2024 durchschnittlich zwischen 538 und 556 Euro im Monat verdient haben, müssen ebenfalls aufpassen. Wird ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Jahr 2025 nicht auf über 556 Euro erhöht, sind sie nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sondern üben einen Minijob aus.
Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren – unabhängig von der Arbeitszeit oder dem Umfang der Beschäftigung. Somit profitieren auch Minijobberinnen und Minijobber von dieser Regelung. Einige Personengruppen wie z. B. Auszubildende sind von der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns ausgenommen. Außerdem gibt es in einigen Bereichen – beispielsweise in der Baubranche – besondere Branchenmindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, und auch für Minijobber gelten.