Mehr Gerechtigkeit für selbstständige Frauen während der Schwangerschaft
Die Vollversammlung der Handwerkskammer verabschiedet eine Resolution, um die Bedingungen für selbstständige Betriebsinhaberinnen während und nach der Schwangerschaft zu verbessern.
Die Vollversammlung der Handwerkskammer hat 17. November in Stade eine Verbesserung der Bedingungen für selbstständige Betriebsinhaberinnen während und nach der Schwangerschaft gefordert. „Diese Frauen sind im Falle einer Schwangerschaft gegenüber abhängig beschäftigten Arbeitnehmerinnen deutlich schlechter gestellt“, sagte Kammerpräsident Detlef Bade. Die steuer- und beitragsfinanzierten Leistungen bei Mutterschafts- und Elterngeld seien derzeit vor allem auf die Situation von Arbeitnehmerinnen zugeschnitten und böten selbstständigen Frauen keine ausreichende Unterstützung. „Selbstständige können sich vor und nach Geburt ihres Kindes keine längere Auszeit leisten und müssen eine Vertretung selbst organisieren. Die mangelnde Absicherung während und nach der Schwangerschaft kann dazu führen, dass Aufträge nicht mehr bearbeitet werden können, die betrieblichen Einnahmen wegbrechen und Beschäftigte entlassen werden müssen, was letztlich in die Insolvenz oder sogar in eine Schulden- und Armutsfalle münden kann“, erklärte Bade. Zudem fänden die einschlägigen Arbeitsschutznormen und Beschäftigungsverbote auf Selbstständige keine Anwendung. „Wenn aber das Schutzbedürfnis während einer Schwangerschaft für selbstständige Frauen dasselbe ist wie für angestellte Frauen, dann müssen sie auch genauso finanziell abgesichert sein“, so Bade.
Konkret fordert die Handwerkskammer die Schaffung eines vollbezahlten Mutterschutzes, da das bisher durch die Krankenkassen getragene System unzureichend sei. Dazu ist laut Resolution eine Reform des Sozialgesetzbuch (SGB) mit dem Ziel erforderlich, die Einkommensverluste der selbstständigen Handwerkerinnen zu kompensieren. Auch nach dem Mutterschutz dürften selbstständige Frauen und Gründerinnen nicht allein gelassen werden. Dazu sollten Anpassungen beim Elterngeld vorgenommen werden. Zudem müssten mehr verlässliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten geschaffen werden, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Gleichzeitig müssten die steuerlichen Rahmenbedingungen zur Abzugsfähigkeit von erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten verbessert werden. „Um mehr Frauen für das Handwerk zu gewinnen, müssen zuerst die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden“, sagte Bade. Die Vollversammlung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade setze sich deshalb für mehr Gerechtigkeit und eine bessere Absicherung von selbstständigen Frauen im Handwerk ein.