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Handwerker muss über Widerrufsrecht aufklärenInformationen zum Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern

Schließt ein Handwerker außerhalb seiner Geschäftsräume einen Auftrag ab, muss er seinen Kunden über das Widerrufsrecht unterrichten. Andernfalls kann der Kunde den Auftrag widerrufen, ohne für bereits entstandene Kosten aufkommen zu müssen - auch wenn die Arbeiten längst erledigt wurden.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat dazu eine Übersicht zusammengestellt mit allen wichtigen Fragen zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.

Download

 "Praxis Recht" des ZDH - Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern (PDF)

 Anlage 1 - Unterscheidung von Werklieferungsverträgen und Werkverträgen (PDF)

 Anlage 2 - Muster-Widerrufsbelehrung für Kaufverträge (DOC)

Ihr Ansprechpartner ist Ihnen bei Fragen gern behilflich Handwerkskammer

Sören Janke

Abteilungsleiter Vertrags- und Handwerksrecht / Sachverständigenwesen

Friedenstraße 6

21335 Lüneburg

Tel. 04131 712-136

Fax 04131 712-213

janke--at--hwk-bls.de