Heizungsförderung für Betriebe
Ab sofort können auch Betriebe eine Förderung bekommen, wenn sie ihre Heizung gegen ein klimafreundliches Modell tauschen.
Alle Immobilienbesitzer können seit 27. August 2024 eine staatliche Förderung für den Austausch ihrer alten Heizungen beantragen, auch Unternehmen.
Den Heizungstausch fördert der Bund durch Investitionszuschüsse, wenn entweder eine klimafreundliche Heizungsanlage eingebaut oder das Gebäude an ein Wärme- oder Gebäudenetz angeschlossen wird.
Details zur Förderung für Unternehmen hat die Förderbank KfW auf ihrer Website veröffentlicht. Demnach ist die Förderung sowohl für Nichtwohngebäude als auch für Wohngebäude möglich. Der Zuschuss beträgt jeweils bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Die KfW weist darauf hin, dass Betriebe die Förderung über ihren Finanzierungspartner beantragen können.
Wie setzt sich der Investitionszuschuss zusammen?
Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) könne die Grundförderung bis 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen. Zudem könne der Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen in Höhe von 5 Prozent hinzukommen – insgesamt also bis zu 35 Prozent Förderung. Beim Einbau einer besonders effizienten Biomasse-Heizung hingegen gebe es einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro.
Die Mittel für die Heizungsförderung kommen laut BMWK aus dem Klima- und Transformationsfond. Die Förderbank KfW geht aktuell davon aus, dass Antragstellern ausreichend Bundesmittel für die Förderung zur Verfügung stehen.