
Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
Mit der Gründungsprämie unterstützt das Land Niedersachsen Unternehmensgründungen und -übernahmen im Meister-Handwerk. Personalausgaben für neu geschaffene, unbefristete und sozialversicherungspflichtige Vollzeit-Arbeitsplätze werden mit einem Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro gefördert. Die Förderung wird nur einmal je Betrieb gewährt.
Voraussetzungen
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A HwO) sowie an von Meister*innen geführte Betriebe der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B HwO), die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Schaffung eines neuen, unbefristeten und sozialversicherungspflichtigen Vollzeit-Arbeitsplatzes (mindestens 35 Stunden pro Woche) – die Übernahme von Auszubildenden ist möglich.
- Gründung oder Übernahme innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre im Haupterwerb – auch tätige Beteiligungen werden von der Förderung umfasst.
- Betriebsstätte in Niedersachsen.
Antragstellung
Anträge können über das Kundenportal der NBank gestellt werden. Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Antragstellung folgende Punkte:
- Der Arbeitsvertrag darf erst unterschrieben werden, wenn die Bewilligung der NBank vorliegt.
- Für die Antragstellung sind verschiedene Nachweise erforderlich (z. B. Gewerbeanmeldung, Arbeitsvertrag). Nähere Informationen finden Sie bei der NBank.
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises. Als Nachweis für das tatsächliche Bestehen des Arbeitsverhältnisses sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Unterschriebener Arbeitsvertrag
- Meldebescheinigung zur Sozialversicherung
- Monatliche Beitragsabrechnungen zur Sozialversicherung für den Zeitraum von sieben Monaten