
Förderung von externen BeratungsleistungenGo-digital
Die Digitalisierung des Geschäftsalltags stellt die Betriebe mitunter vor große Herausforderungen. Die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen kann dabei eine Möglichkeit sein, diese Herausforderungen effizient zu meistern. Für diesen Fall wurde das Förderprogramm „go-digital“ vom Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ins Leben gerufen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unternehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- weniger als 100 Mitarbeiter
- Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio.
- Euro-Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Was wird gefördert?
„Go-digital“ unterstützt die Förderung in drei Modulen:
- Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Digitale Markterschließung
- IT-Sicherheit
Die Module können miteinander kombiniert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.
Wer führt die Beratung durch?
Rechtlich selbständige Beratungsunternehmen auf dem Gebiet der Informationstechnologie können sich für "go-digital" autorisieren lassen. Grundlage dieser Autorisierungsprüfung sind die in der Richtlinie festgelegten Kriterien.
Interessierte KMU können sich im Internet unter http://bmwi-go-digital.de/beraterkarte ein autorisiertes Beratungsunternehmen auswählen und mit diesem in Kontakt treten.