
Erneuerbare EnergienFörderrichtlinie "Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe"
Diese Förderung soll Fachkräfte weiterqualifizieren für den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen.
Der Geltungszeitraum der Förderrichtlinie beginnt am 1. April 2023 und endet am 30. September 2025. Antragsberechtigt sind Unternehmen, denen Kosten durch relevante Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen. Dazu gehören zum einen Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima und zum anderen Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung sowie Unternehmen, die Energieberatungsleistungen anbieten. Als praxisnahe Qualifizierungsmaßnahme soll ein Vor-Ort-Coaching ("training-on-the-job") zu Wärmepumpen im Bestand für Handwerksbetriebe gefördert werden.
Schulungen werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Schulungstag gefördert.
Coachings werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens jeweils 500 Euro gefördert. Pro Antragsteller*in kann höchstens ein Coaching gefördert werden. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller*in begrenzt. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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