
Förderung digitaler TransformationsprojekteDigitalbonus.Niedersachsen-innovativ
Um die digitale Transformation in kleinen und mittleren Unternehmen voranzutreiben, können Betriebe über das Förderprogramm „Digitalbonus. Niedersachsen-innovativ“ einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss beantragen. Gefördert werden Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen. Die Förderung beträgt in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße bis zu 35 Prozent, maximal jedoch 50.000 Euro pro Unternehmen.
Was wird gefördert
Gefördert werden:
- Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
- Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT- Sicherheit (nur in Kombination mit 1.).
Die Anschaffung einer IKT-Grundausstattung ist ebenso wie Ersatzbeschaffungen defekter Komponenten von der Förderung ausgeschlossen. Das gilt auch für Investitionen, die keinen deutlichen Digitalisierungsfortschritt bzw. Innovationsgehalt aufweisen. Nähere Informationen zum Förderumfang erhalten Sie bei der NBank.
Die Förderwürdigkeit wird im Einzelfall anhand des folgenden Kriterienkatalogs bewertet:
- Aktueller Digitalisierungsgrad (Wie steht das Unternehmen im Moment da? Welche Technologien werden genutzt? Gibt es eine Digitalisierungsstrategie etc.?)
- Erwartete Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf
- innerbetriebliche Ressourcen (Kosten-/Zeiteinsparung, Vereinfachung von Abläufen, Steigerung der Wertschöpfung, Umsatz und/oder Produktivität)
- das Unternehmen (innovative Produktentwicklung, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierungsgrads und/oder der Innovationsfähigkeit, Entwicklung eines neuen Geschäftsmodels)
- Innovationsgehalt der geplanten Maßnahmen (Einsatz neuer Technologien, Nutzung von KI, Prozess- und Organisationsinnovationen, innovativer Lösungsansatz)
Wie sieht die Förderung aus?
Die Förderung beinhaltet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der zwischen 3.000 Euro (Mindestförderung) und 50.000 Euro (Maximalförderung) liegt. Für kleine Unternehmen beträgt die maximale Förderhöhe 35 Prozent, für mittlere Unternehmen liegt sie bei bis zu 20 Prozent.
Antragstellung
Anträge können über das Kundenportal der NBank gestellt werden. Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Antragstellung folgende Punkte:
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
- Die Antragstellung muss vor Beginn des Projekts gestellt werden.
- Zusätzlich zur digitalen Antragstellung muss der unterzeichnete Förderantrag innerhalb von vier Wochen postalisch an die Bewilligungstelle verschickt werden.