ÜLU, Unterricht, Fort- und Weiterbildung
Heiko Kubenka

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Corona-KriseCoronavirus FAQs: Fort- und Weiterbildung

Fort- und Weiterbildung

Ja, der Lehrgangsbetrieb der Fort- und Weiterbildung einschließlich Meistervorbereitung wird unter Einhaltung der besonderen Schutz- und Hygienemaßnahmen weiter durchgeführt.


Inhalt aktualisiert am 29. November 2021 (zuletzt überprüft am 22. März 2022)

Um die Lehrgänge durchführen zu können, wurden besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen getroffen. Dazu zählen unter anderem:

  • Hygiene- und Abstandsregelungen (AHA+L – Regelung)
  • Maskenpflicht in den Innenräumen/Werkstätten
  • Maskenpflicht im Außenbereich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann

Inhalt aktualisiert am 29. November 2021 (zuletzt überprüft am 22. März 2022)


Prüfungen

Ja, alle Prüfungen finden planmäßig statt. Beachten Sie bitte die Hygieneregeln des Prüfungsortes.


Inhalt aktualisiert am 07. Februar 2022

Neben den allgemein bekannten Abstands- und Hygieneregeln ist das Tragen von medizinischen Masken (sog. OP-Masken oder FFP2/KN95-Maske ohne Ausatemventil) während der gesamten Prüfung vorgeschrieben. Ferner sind Regelungen zum Lüften der Räumlichkeiten getroffen worden.

Weiterhin empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor der Prüfung aus Gründen des Fremd- und Eigenschutzes einer freiwilligen Schnelltestung in einer der Öffentlichkeit zugänglichen Teststellen mit qualifizierten Personal (Point of Care (PoC)) unmittelbar vor dem jeweiligen Prüfungstermin (idealerweise 12 – 24 h vor dem Termin) zu unterziehen. Sollte dieses nicht möglich sein, so empfehlen wir Ihnen mindestens die Durchführung eines Selbsttestes am Morgen der Prüfung.

Im Falle eines positiven Ergebnisses ist dieses nach den allgemein geltenden Regelungen durch eine PCR-Testung zu verifizieren. Bitte informieren Sie in diesem Fall auch umgehend die Prüfungsabteilung, damit das weitere Vorgehen mit Ihnen abgesprochen werden kann.


Inhalt aktualisiert am 07. Februar 2022

Nein, außer das zuständige Gesundheitsamt hebt die Quarantäne ausdrücklich für den Prüfungstag auf.

Inhalt aktualisiert am 12. Januar 2021
Wenn Sie noch nicht zur Prüfung angemeldet sind, aber bereits von uns dazu aufgefordert wurden, sollten Sie uns Ihre Prüfungsanmeldung zusenden.


Inhalt aktualisiert am 24. März 2020